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In 70 Jahren, keine gerichtsmedizinische Untersuchung, die das Bestehen und das Funktionieren der „Nazi-Gaskammern“ beweisen würde!

Im Gedenken an Professor Ben Zion Dinur (1884-1973), Gründer von Yad Vashem im Jahre 1953, der 1959 zurücktreten mußte, weil er die wissenschaftliche Geschichtsschreibung der jüdischen Erinnerung vorgezogen hatte. (La “mémoire juive” contre l’histoire ou l’aversion juive pour toute recherche approfondie sur la Shoah) 

Für den banalsten Mord begnügt sich die Justizbehörde zum Glück niemals allein der „Zeugenaussage“, aber sie verlangt, zu vorderst und zunächst, eine gerichtsmedizinische Untersuchung. Zu diesem Zweck untersucht die kriminaltechnische Polizei sowohl den Tatort als auch die Tatwaffe, wogegen die kriminalwissenschaftliche Polizei jedes physische Beweiselement einer Laboruntersuchung unterzieht, sollte es den Ermittlern zweckdienlich sein. Es wird erst im Nachgang, angesichts der gerichtsmedizinischen Ergebnisse und der Objektivität der ermittelten Tatsachen, möglich sein, in voller Kenntnisnahme dieser den Wert einzelner Zeugenaussagen einzuschätzen. Seit einem halben Jahrhundert habe ich persönlich versucht zu erfahren, wie sich diese unglaubliche „Tatwaffe“ darstellen würde, die die Nazi-Gaskammer gewesen sein soll. Von dieser Waffe erwartete ich eine technische Darstellung und eine Bedienungsanleitung. Ich nahm zur Kenntnis, daß man in einigen alten deutschen Konzentrationslagern, die zu Vergnügungsparks mutiert waren, den Besuchern einen Raum präsentierte, über den uns mitgeteilt wurde, daß sie eine „Nazi-Gaskammer“ gewesen war, aber, seltsamerweise, konnte man zur Untermauerung solch einer Behauptung nicht den geringsten wissenschaftlichen Beweis erbringen, nicht die geringste gerichtsmedizinische Untersuchung. Ganz am Anfang der 1960er Jahre, während meines ersten Besuches im Zentrum der zeitgenössischen jüdischen Dokumentation (CDJC) in Paris, war meine einzige Frage gewesen: „Können Sie mir das Foto einer Nazi-Gaskammer zeigen?“ Man war dazu nicht im Stande gewesen. Gleiches im Holocaust Memorial Museum in Washington im Jahre 1994 und an vielen anderen Orten. Man täuscht die Öffentlichkeit mit Fotos wie mit denen „die Gaskammer von Dachau besichtigenden“ US-amerikanischer Politiker, aber man wagt sich nicht mehr dieselbe Methodik zu nutzen, wenn man es mit einem Forscher zu tun hat, der sich in seinem Fachgebiet auskennt.

Nach vielen Jahren der Forschung, die aus Besuchen, Studien und Treffen mit Experten bestanden – zum Beispiel mit denen aus dem Zentrallabor der Polizeipräfektur, Danziger Straße (rue de Dantzig), im 15. Arrondissement von Paris, oder auch in den USA, gleich am Anfang meiner Untersuchung über die Hinrichtungsgaskammern bestimmter Strafanstalten –, hatte ich eine beträchtliche Anzahl an Informationen gesammelt, 1) über die deutschen Gaskammern zur Desinfizierung mit Zyklon B, einem Produkt, dessen wesentlicher Bestandteil die Blausäure war, 2) über die US-amerikanischen Gaskammern zur Hinrichtung eines einzigen Verurteilten, ebenso mittels Blausäure. Dagegen, zur gleichen Zeit, mußte ich zugeben, daß ich immer noch nicht wußte, wie, technisch, diese angenommenen Nazi-Gaskammern aussehen und funktionieren sollten, die Tag und Nacht für die Vernichtung, zum Beispiel in Auschwitz, von Hunderten oder Tausenden Opfern in einem einzigen Vorgang genutzt wurden. Ich war nicht in der Lage, weder in Frankreich noch im Ausland, jemanden zu finden, der mir erklären konnte, wie die Vergasenden und ihre Helfer die Leichen handhaben konnten, ohne sich selbst zu infizieren (die Blausäure durchdringt die Haut und verbleibt dort dauerhaft, wohingegen, durch erzwungene Durchlüftung oder Ventilation und anderer Methoden, sie aus Kleidern, geschorenen Haaren, Metall- oder anderen Gegenständen entfernt werden kann). Beim Lesen eines Textes, den man uns als ein Geständnis von Rudolf Höß, einem der drei nachfolgenden Kommandanten des Lagers Auschwitz, vorstellte, blieb ich ratlos und niemand war in der Lage, mir die vorhandenen Mysterien zu erläutern. Zum Beispiel wie konnten die Mitglieder eines Sonderkommandos oder einer „Spezialtruppe“, sobald man die Opfer nicht mehr schreien hörte und man das Ventilationsgebläse eingeschaltet hatte, „sofort“ in das eintreten, was ein Ozean voller Blausäure gewesen sein mußte, und das essend und rauchend, also dies nicht einmal ohne eine Gasmaske zu tragen? Das Zyklon B besteht aus Blausäure getränkt auf einem hochporösen Granulat. 1922 erfunden und zum Ende des Jahres 1926 patentiert, hatte es den Nachteil, hochexplosiv beim geringsten Funken und selbst bei statischer elektrischer Ladung zu sein. Es in der Nähe eines in der Aufwärmung befindlichen Krematoriumsofens zu nutzen, wie man es uns für das Krematorium von Auschwitz I erzählt, wäre der reinste Wahnsinn gewesen. Ich war es, schlußendlich, der die Baupläne des Krematoriums von Auschwitz I und die Baupläne der Krematorien II und III als auch die von IV und V der Krematorien von Birkenau entdeckt habe. Sie waren seit dem Ende des Krieges versteckt gehalten worden. Ich habe sie am 19. März 1976 in den Archiven des Staatsmuseum von Auschwitz gefunden. Ich behaupte also in Kenntnis des Sachverhaltes: Es wäre unmöglich gewesen – wie es der Bericht von Höß in Nürnberg vom 15. April 1946 behauptet –, 2.000 Personen in einem Raum von 210 m2 eintreten zu lassen (in dem, nebenbei gesagt, selbst wenn es möglich gewesen wäre, es nicht nötig gewesen wäre, diese Personen zu vergasen, denn sie wären einfach wegen des schnellen Verbrauchs an Sauerstoff an Erstickung gestorben). Niemals hätten die Mitglieder eines Sonderkommandos mit großem Elan die übermenschliche Arbeit leisten können, die darin bestand, in einer Umgebung voller Blausäure, in der es überall unweigerlich viele gashaltige Lufttaschen zwischen den Leichen gegeben hätte, so viele Leichen voneinander zu lösen und jede von ihnen zu einem kleinen Aufzug zu transportieren, der sie eine Etage höher zur Halle der Öfen brachte. Für die einfache Entwesung durch Zyklon B eines Hauses war jede körperliche Anstrengung strengstens untersagt, denn dies hätte die Atmung beschleunigt und hätte den Filter der Gasmaske daran gehindert, ordentlich zu funktionieren. Die Vorschriften besagten, daß zum Ende der Entwesung eines Gebäudes, als die Fenster zur längeren Lüftung der Räumlichkeiten geöffnet wurden, man sich nicht bemüßigen sollte, ein klemmendes Fenster zu öffnen. Um die Belüftung zu sichern reichte es aus, die anderen Fenster zu öffnen. (Denen, die behaupten, ohne jeglichen Beweis, die Deutschen hätten alle Gaskammern zerstört, erwidere ich: „In diesem Fall zeichnen Sie mir, nach Ihren Vorstellungen, das, was die Deutschen zerstört hätten“.)

Verblüffende Schlußfolgerung dieser Forschungen: In beinahe 70 Jahren haben weder der Internationale Militärgerichtshof (IMG) von Nürnberg (1945-1946), noch andere Gerichte, die in sehr großer Zahl über Verbrechen urteilen mußten, die durch die Nutzung von Gaskammern (oder Gaswagen) begangen worden waren, eine einzige gerichtsmedizinische Untersuchung beauftragt. Noch besser: „Während des „Auschwitzer Prozesses“ in Frankfurt, vom 20. Dezember 1963 bis zum 20. August 1965, hat es eine Begutachtung einiger Örtlichkeiten des Lagers von Auschwitz-Birkenau vom 14. bis 16. Dezember 1964 gegeben. Ein einziger der Richter, der Richter Hotz, hat daran mit vier Staatsanwälten teilgenommen. Doch scheint es so zu sein, daß die fünf Amtsträger auf jede umfängliche Untersuchung der Räumlichkeiten verzichtet haben, in denen so viele verbrecherische Vergasungen, gefolgt von so vielen Verbrennungen, stattgefunden hätten. Wie das? Ein gigantischer Schauprozeß hat sich, 20 Jahre nach dem Krieg, mit Auschwitz beschäftigt, der Hauptstadt des größten Verbrechens der Weltgeschichte, und die anklagenden Richter haben nicht die geringste Anstrengung unternommen, um sich die Art und Weise anzueignen, wie ein solcher Massenmord zunächst entworfen und dann durchgeführt worden war, und das jahrelang? Niemals ist man in der Lage gewesen, mir Kopien gerichtsmedizinischer Untersuchungen des „Verbrechens von Auschwitz“ zu liefern. Man hat mich überschüttet mit Zeugenaussagen, Erzählungen, Geständnissen, geschichtlichen Werken, die ich mir auferlegt habe, gewissenhaft und sorgfältig durchzulesen, um doch letztendlich nichts als schwammige Erzählungen zu finden, die zudem die Gesetze der Physik oder der Chemie widersprachen. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung, eine einzige, hätte gereicht.

Die Krematorien von Auschwitz oder von Birkenau verfügten wenn überhaupt, wie ich es in den seit 1945 verborgen gehaltenen Dokumenten gefunden hatte, Räume, die als Leichenhalle oder Leichenkeller bezeichnet waren, klar gekennzeichnet durch ihre Abmessungen und vor allem durch ihr Lüftungssystem. 1982 habe ich auch entdeckt, daß es eine gerichtsmedizinische Untersuchung der angeblichen Gaskammer von Struthof (Elsaß) gegeben hatte, die ich 1974 besichtigt hatte und die mir als eine grobe Attrappe erschienen war, unter anderem auch, wie ich es erfahren sollte, wegen der Nachkriegsarbeiten einer Firma aus Saint-Michel-sur-Meurthe. An Professor René Fabre übergeben, Dekan der Pharmaziefakultät von Paris, hatte die Untersuchung, seit dem 1. Dezember 1945, jegliche Spur von Blausäure vermissen lassen, und das weder 1) in dem Entweichungsschornstein der angeblichen Gaskammer (Gefäß X), noch 2) in den Leichen der angeblich Vergasten des Struthof, die in dem öffentlichen Krankenhaus von Straßburg gefunden worden waren (Gefäß Y). Der Bericht des R. Fabre ist in den Archiven der französischen Militärjustiz verschwunden, aber wir kennen seine Ergebnisse dank einer Aktennotiz, die von drei Medizinern, die an der Untersuchung teilgenommen hatten, gegengezeichnet ist: die Ärzte Simonin, Piedelièvre und Fourcade („Schoah durch Gas“ oder „Schoah durch Kugeln“: kein materieller oder forensischer Beweis!“). Diese drei Ärzte waren an das Ergebnis gebunden, das R. Fabre erzielt hatte, aber zumindest hatten sie die Ehrlichkeit und die Gewissenhaftigkeit besessen, dieses Ergebnis wiederzugeben.

Währenddessen mußte ich bis 1978-1979 abwarten, bis daß die Zeitung Le Monde endlich zwei meiner Texte veröffentlichte, in denen ich darlegte, daß die angeblichen Nazi-Gaskammern technisch unmöglich gewesen waren. Am 21. Februar 1979 veröffentlichte dieselbe Zeitung eine von 34 Historikern unterzeichnete „Erklärüng“, in der diese mir erwiderten: „Man darf sich nicht fragen, wie, technisch, solch ein Massenmord möglich gewesen ist. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat“. Dieser schöne universitäre Blödsinn war nur eine Ausflucht, die ihren Autoren ermöglichte, sich zu entziehen und jegliche Antwort auf meine Argumente zu verweigern, die im wesentlichen physikalischer, chemischer und architektonischer Natur waren, aber auch dokumentarischer und historiographischer. Obgleich seit diesem Datum eine Vielzahl von Autoren – Historiker, Journalisten – versucht haben, die These der Existenz und des Funktionierens der angeblichen Nazi-Gaskammern zu verteidigen, hat niemand auf meine Aufforderung, hundert Mal wiederholt, antworten können: „Zeigen Sie mir oder zeichnen Sie mir eine Nazi-Gaskammer!“ Noch kürzlich, in einem dicken Wälzer mit scheinbarem Bildungsanspruch bezüglich der angeblichen Nazi-Massenmorde durch Giftgas, findet man nicht eine einzige Wiedergabe einer Gaskammer, keine einzige technische Darstellung, nicht der Schimmer einer konkreten Antwort auf meine Herausforderung. Es handelt sich um die zweite Ausgabe, überarbeitet und korrigiert, erschienen 2012, eines Werkes, das zum ersten Mal 2011 erschienen ist: Neue Studien zu nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas / Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung, Autoren sind Günter Morsch und Bertrand Perz und der Mitarbeit von Astrid Ley. Diesen drei Namen kann man ca. dreißig weitere hinzufügen, darunter zum Beispiel Brigitte Bailer, Jean-Yves Camus, Barbara Distel, Richard J. Evans und Robert von Pelt. Wie kann man die Untersuchung der technischen Entwicklung einer Mordwaffe beabsichtigen, ohne eine einzige technische Beschreibung zu liefern? Wie kann man der „revisionistischen Leugnung“ antworten, ohne den Hauptvorwurf anzugehen, der darin besteht zu sagen, daß die Haupttatwaffe des angeblichen Verbrechens nachweislich völlig unmöglich erfaßbar und darstellbar ist, wenn man zum Beispiel die unweigerliche Komplexität einer US-amerikanischen Gaskammer für die Hinrichtung eines einzigen Verurteilten kennt? Denn, bei einer Hinrichtungsvergasung, besteht die Schwierigkeit nicht so sehr darin, den anderen zu töten, ohne sich selbst zu töten, sondern vor allem, nach der Hinrichtung, den hochgradig blausäurehaltigen Leichnam auf dessen Stuhl zu holen, um ihn aus der Gaskammer zu befördern, und das ohne jegliches Risiko für niemanden: Eine Schwierigkeit, die auf ihrer Seite, wir haben es gesehen, die Deutschen und die Mitglieder des Sonderkommandos jeden Tag tausendfach überwunden hätten. Wiederholen wir es: Eine Masse von Menschen mit der Hilfe von Blausäure zu töten ist nicht unmöglich. Danach in den Raum einzutreten, selbst mit einer Gasmaske, in der sich eine Masse von hochgradig blausäurehaltigen Leichen befinden und sich der Entwirrung und der Beförderung dieser auszusetzen innerhalb einiger Stunden, um dann einer neuen Vergasung in gleicher Größenordnung Platz zu machen, das stellt eine Unmöglichkeit dar. Wir haben es verstanden: Die Massenvergasungen in Serie sind nichts als eine weitere alberne Geschichte, „a silly story“ (wie dies Yehuda Bauer bezüglich dessen zugegeben hat, was über „Wannsee“ zigfach gesagt worden ist), in der Art der „Judenseife“, der „Lampenschirme aus Menschenhaut“, der Vernichtung der jüdischen Häftlinge in Treblinka durch Wasserdampf (offizielles Dokument in Nürnberg PS-3311), ihrer Vernichtung in Auschwitz durch Strom und in Hochöfen (die sowjetische Presse am Anfang Februar 1945), oder, in der Nähe von Belzec, durch Branntkalk (Jan Karski). Die Liste ist unendlich lang von diesen Lügengeschichten à la Elie Wiesel oder à la Pater Patrick Desbois über die „Blut-Geysire“ oder über die Hand, die aus einem Massengrab emporragt, um eine Schaufel zu ergreifen oder über die systematische Vernichtung durch Daunen oder Kissen („die Schoah durch Erstickung“!). Meine Schriften werden in diesem dicken Wälzer nicht ignoriert, denn mein Name erscheint darin 33 Mal (und nicht zwölf Mal, wie der Index es glauben lassen kann). „Herr Faurisson, Sie verfolgen mich in meinen Nächten!“, hatte 1981, in der laufenden Verhandlung, der Anwalt und Freund von Robert Badinter, Bernard Jouanneau, ausgerufen. Ein anderes Mal, 1982, würde derselbe B. Jouanneau in Tränen ausbrechen, nachdem ihm plötzlich bewußt geworden war, daß die angeblichen Beweise für die Existenz der Nazi-Gaskammern, die er gerade der 1. Berufungskammer von Paris (mit dem Präsidenten François Grégoire) unterbreitet hatte, „nicht viel wert waren“ (seine eigenen Worte in einem rührenden Moment der Aufrichtigkeit). Ich glaube auch Raul Hilberg (US-amerikanischer Jude) und Robert van Pelt (kanadischer Jude, dessen Nachfolger als der Historiker „des Holocaust“) bewußt gemacht zu haben, wie sie, jeder für sich, in ihrer Beweiserbringung gescheitert waren. Vor allem R. J. van Pelt war es, der in diesem großen Wälzer sich die Aufgabe gestellt hatte, mir zu widersprechen. Sein Beitrag (S. 343-354), der pathetisch ist, beruht im wesentlichen auf den Schriften von Jean-Claude Pressac, wovon van Pelt absieht uns davon in Kenntnis zu setzen, daß deren Autor sie am 15. Juni 1995 widerrufen hatte (ein Monat nach einem Erscheinen vor der XVII. Strafkammer von Paris, wo Anwalt Eric Delcroix, unterstützt durch meine Informationen, ihm eine Demütigung zugefügt hatte). J.-C. Pressac war soweit gegangen zuzugeben, daß die „obgleich siegreiche“ These der offiziellen Geschichtsschreibung über die Vernichtung der Juden durch zu viele Lügen „faul“ sei und verdammt „für die Mülleimer der Geschichte“ (zitiert in meiner Analyse vom 5. Mai 2000 mit dem Titel „Valérie Igounet und ihre Geschichte der Holocaust-Leugnung in Frankreich“). Aber hat nicht van Pelt selbst, im Dezember 2009, zugegeben, daß das Lager Auschwitz-Birkenau, wohin sich Millionen von Pilgern auf organisierten Riesen hinbegeben, im Grunde über keinen einzigen materiellen Beweis („physical evidence“) verfügt über das, was wir zum „Holocaust“ „wissen“ (sic) („A case for letting nature take back Auschwitz“, Toronto Star, 27. Dezember 2009)? Bei den Historikern pfeift der Mythos der Nazi-Gaskammern aus dem letzten Loch. Anstelle ihn durch künstliche Mittel wie der Verfolgung, dem Spektakel, der Werbung, der Repression, der Drohung, der Erpressung am Leben zu erhalten, wäre es weitaus besser, ihn einfach zu beerdigen, wie das der Staat Israel sich schlußendlich entschieden hat, es mit dem Leichnam von Ariel Sharon zu tun.

Zusammenfassend, wenn es einen Sachverhalt gibt, auf den wir Revisionisten die Aufmerksamkeit lenken sollten, sollte das nicht die klammheimliche Vereinbarung aller französischen und ausländischen Gerichtssysteme sein, um niemals, während 70 Jahren, die geringste kriminologische Untersuchung der Tatwaffe einzufordern, das heißt von einer Waffe ohne Vorläufer, die es erlaubt hätte, Millionen Opfer, in industrieller Dimension, dem Tode zuzuführen? Nur in einem Fall, dem vom Struthof-Natzweiler, wo, beinahe absichtlich, eine solche Untersuchung zu einem völligen negativen Ergebnis geführt hat: keine Gasammer, keine Vergasten.

Im Grunde haben sich alle Gerichtssysteme ein Beispiel an der als Internationale Militärgerichtshof getauften Instanz genommen, die 1945-1946 sich das Recht genommen hat, als ein „Gerichts“hof der Sieger über seine eigenen Besiegten zu urteilen. Sein Ausrichter, der US-amerikanische Staatsanwalt Jackson, hatte es mit einem schönen Zynismus erklärt: „Als ein Militärtribunal ist dieses Tribunal die Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen“ (As a military tribunal, this Tribunal is a continuation of the war effort of the Allied nationsIMT, Band XIX, S. 398 – 26. Juli 1946). In den Artikeln 19 und 21 seines Statuts war zu lesen: „Der Gerichtshof wird nicht an Beweisregeln gebunden sein […]. Er soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen“. Im Klartext bedeutet dies, daß Behauptungen, die ohne Beweis durch die alliierte Propaganda vorgebracht wurden, so den Blankoscheck durch ein rein alliiertes Tribunal bekamen – und nicht eines „internationalen“. Noch besser, gemäß dem Ende des Artikels 21, sollten eine ganze Reihe von durch die Sieger über ihre den Besiegten zugeschriebenen Verbrechen verfaßten Berichten automatisch „authentische Beweiskraft“ erlangen und niemand hatte das Recht, sie zu bestreiten! Es gibt noch widerwärtiger: In Frankreich, „Heimat der Menschenrechte“, erhielten Laurent Fabius und die seinigen durch eine sozialistisch-kommunistische Mehrheit die Gelegenheit, daß in das Offizielle Amtsblatt der französischen Republik (Journal officiel de la République française) am 14. Juli 1990, dem Jahrestag des Sturms auf die Bastille, die Trutzburg des Regimes für die vergangenen Privilegien, ein Gesetz eingetragen wurde, das unter Strafandrohung eines Jahres Gefängnis und einer Geldstrafe jegliches Bestreiten (in welcher Weise auch immer, selbst der Ironie, wie die Jurisprudenz bestätigen würde) der Wirklichkeit dieser vor allem gegen die Juden begangenen Verbrechen verbietet, eine Wirklichkeit, die jedoch niemals durch eine wie auch immer geartete Einrichtung der technischen oder wissenschaftlichen Kriminalpolizei beschrieben oder festgestellt worden ist. (Man wird sich hier vor alten polnischen Untersuchungen hüten, die das Bestehen von Blausäurespuren in Haaren oder in Metallobjekten (allesamt desinfiziert) bekunden oder eine Untersuchung einer recht späten Unternehmung um 1990, um zu versuchen, auf den „Leuchter-Bericht“ von 1988 zu antworten. Diese Untersuchung des Instituts Jan Sehn aus Krakau war für die Polen peinlich und für die Revisionisten wertvoll).

Die Lüge der Nazi-Gaskammern wird eines Tages in der Geschichtsschreibung als eine der fabelhaftesten Schwindel aller Zeiten eingehen. Diese Lüge hat sich langsam entwickelt, ohne Kompott, ohne Verschwörung und ohne daß die Öffentlichkeit davon Kenntnis nahm. Wenn die braven Menschen in weitem Ausmaße betrogen worden sind, dann ist es in gewisser Weise mit ihrer Zustimmung geschehen, dann mit ihrer Kollaboration. Sie haben es geglaubt, dann haben sie es glauben wollen, dann haben sie es glauben machen wollen bevor sie rechtlich gezwungen wurden, es zu glauben. All das ist geschehen in gleicher Weise, wie wenn eine amtierende Regierung ein friedfertiges Volk in eine kriegerische Auseinandersetzung führen will. So eine Regierung benötigt weder einen Komplott noch eine Verschwörung. Wohlmeinende Empfindungen vortragend wird es dazu aufrufen, dank der Dienerschaft einer „freien Presse“, die Werte der Gesetze, des Rechts und des Anstands genau deswegen zu achten, weil sie in zynischer Weise dabei ist, das Gesetz, das Recht und den Anstand zu brechen. Das Volk wird also daran glauben, dann wird es marschieren, zum Schluß wird es rennen. Von einem Jahr auf das nächste wird es sich im Krieg wiederfinden, von Kopf bis zum Fuße bewaffnet. Und guten Herzens wird es „das teuflische Biest“ bekämpfen, gegen das alle Mittel recht sind, beginnend mit dem Recht zur Lüge, zum Haß, zur Plünderung, zur Vergewaltigung, zum Aufhängen und, höchste Belohnung, mit dem Recht die Geschichte so zu schreiben, wie sie sie selbst glaubt. Spontan wird es die Angewohnheit nehmen, zu hassen, zu lügen, im Gleichschritt zu marschieren. Und diejenigen, die versuchen werden, sie zur Besinnung zu bringen, werden in ihren Augen „Sturköpfe der Lüge, Gangster der Geschichtsschreibung“, ganz einfach teuflische „Nazis“ sein. Die Lektion ist sehr gut verstanden worden. Doch nun ist es soweit, sie wieder zu verlernen, sie zu überdenken, sie zu berichtigen. Wir befinden uns am Vorabend des Jahres 2015. Entwerfen wir den Todesakt der Geschichtslüge der wundervollen Nazi-Gaskammern. In einer Rückkehr zur Achtung der Genauigkeit hinsichtlich der Geschichtsschreibung, versprechen wir uns, daß dieser gigantische Schwindel der allerletzte sein wird. Bis zum nächsten Mal natürlich. Denn wir sollten uns davor hüten zu vergessen, daß Céline, der bereits 1950 „die magische Gaskammer“ verurteilte und der betonte: „Die Gaskammer war alles. Sie ermöglichte ALLES!“, dennoch hinzufügte: „Man wird etwas anderes finden müssen. Aber ich bin da ganz beruhigt“. Bereits ab 1932, in Reise ans Ende der Nacht (Voyage au bout de la nuit), warnt er uns: „Der Wahn zu lügen und zu glauben ergreift einen wie die Krätze“. Schwäche des Menschen! Woher mag ihm nur diese Leichtfertigkeit, dann diese Besessenheit gekommen sein, an eine teuflische Waffe zu glauben, die man ihm noch nicht einmal gezeigt hat? Um genau zu zielen, müssen wir tief ansetzen. Also setzen wir tief an! Unterlassen wir die Aufrufe an die Psychologie der Massen, an die Psychoanalyse, an die Soziologie oder alle anderen Wissenschaften! Ich frage mich, ob nicht ein einziger Punkt aus dem Wortschatz (im Französischen mit der seltsamen Bezeichnung der „chambre à gaz“, im Englischen mit der der „gas chamber“, im Deutschen mit der der „Gaskammer“ und ebenso in anderen Sprachen) die Leichtigkeit und den Appetit erklären könnte, mit der man so einen Humbug hat schlucken können. Es findet sich, daß die Bezeichnung der „Gaskammer“ (chambre à gaz) der der „Schlafkammer“ (chambre à coucher) nachgeahmt ist [Anm. des Übersetzers: Wortbezug im Französischen zwischen „chambre à gaz“ und „chambre à coucher“, im Deutschen nur bedingt, da heutzutage die Bezeichnung „Schlafzimmer“ und nicht „Schlafkammer“ genutzt wird]. Um das Instrument zu bezeichnen, die den Tod verwaltet hat, hat man eine Wortverbindung gesucht, die implizit an Ruhe und Schlaf erinnert. Deshalb, warum sich den Kopf zerbrechen mit der Frage, wie so ein Instrument sich dargstellt hat und wie es funktioniert hat? Eine Gaskammer, für die einfachen Gemüter, das ist einfach: Es muß wie eine Schlafkammer sein oder irgendein anderer Raum, aber mit Gas darin. Man stellt einen Menschen da hinein. Einige Zeit später ist diese Person tot und man muß nur noch seine Leiche davontragen. Und das Gas, das hat verflüchtigt. Es ist also nicht nötig, eine wissenschaftliche Untersuchung anzustellen: Der Beweis für die Vergasung wird nicht durch eine gerichtsmedizinische Untersuchung zu erbringen sein, denn die Zeugenaussagen werden ausreichen. Eine der rohesten Geschichtslügen, die der angeblichen Nazi-Gaskammern, hat zwar ihren Anfang im Haß und in der üblichen Gewöhnung an die Lüge genommen, aber sie ist durch die Arglosigkeit gewachsen. In gutem Glauben haben die braven Menschen ihre Abscheu vor diesem „Nazi-Horror“ bekundet. Das tuend haben sie ihre Hand einer gigantischen Verleumdung gegeben, einer verbrecherischen Lüge mit weltweiter Ausbreitung. Sancta simplicitas! Heilige Einfältigkeit! Die Historiker beginnen, sich gegen diese Mischung aus Lüge und Arglosigkeit zu wehren, wohingegen die dritte Nachkriegsgeneration ihren Widerwillen gegen die Indoktrinierung bekundet. Und dann gibt es das Internet. Die Voraussetzungen scheinen vorhanden zu sein für ein Aufwachen des Bewußtseins. Die Juden, in ihrer Gesamtheit, und die Israelis wären gut beraten gewesen, den Gründer von Yad Vashem anzuhören: Der Professor Ben Zion Dinur, geboren Dinaburg. Einige Juden haben es getan, wie Josef Ginzburg (genannt Joseph G. Burg), Gilad Atzmon und Paul Eisen. Sie verdienen unsere Hochachtung. Aber zum jetzigen Zeitpunkt müssen unsere Gedanken zu allererst an die lange Kohorte der erniedrigten, angegriffenen und verhöhnten Revisionisten gehen, die zu Schlägen, zum Ruin, zum Selbstmord, zum Gefängnis und manchmal auch zur Unehre verurteilt wurden. Und am Anfang müssen unsere Gedanken an den ersten dieser gerichtet werden: Die Franzosen Maurice Bardèche, Autor von Nürnberg oder das gelobte Land (Nuremberg ou la Terre promise, 1948) und Paul Rassinier, Autor von Die Lüge des Odysseus (Le Mensonge d’Ulysse, 1950). Praktische Schlußfolgerung: In Zukunft, jedes Mal wenn die Gegenseite eine weitere Zeugenaussage für die These der Existenz der angeblichen Nazi-Gaskammern vortragen wird, bitten wir sie uns vielmehr eine (gerichtsmedizinische) Untersuchung der Tatwaffe der Verbrechen zu zeigen. Jedes Mal, wenn man vor Ort, in Auschwitz I, in Majdanek, in Mauthausen, in Struthof oder anderswo, die Kühnheit besitzen wird zu behaupten: „Dies ist der Raum (oder auch: ist gewesen) einer Gaskammer, in der die Nazis die Juden getötet haben“, verlangen wir, im Gegensatz zu den Zeugenaussagen, einen Beweis, einen einzigen (gerichtsmedizinischen) Beweis zur Untermauerung dieser Anschuldigung zu sehen. Zum Schluß, gegenüber den Richtern, die uns richten, werfen wir ihnen die Frage zu: „Mit welchem Recht darf man einen Einzelnen mit den Schwertern des Gesetzes drohen, der sich weigert, an die Existenz einer außergewöhnlichen Waffe zu glauben, von der man in siebzig Jahren nicht fähig war, sie ihm zu beschreiben oder zu zeigen, sei es durch eine erklärende Zeichnung gewesen?“ Kein Recht darf es erlauben, einen Mann zu verurteilen, der die französische Universität gefragt hat, in welcher genauen Art und Weise diese Schlachthöfe beschaffen waren und wie sie funktioniert haben, und dem vierunddreißig Mitglieder dieser Universität erbärmlich mit oben genannter Eselei geantwortet haben: „Man darf sich nicht fragen, wie, technisch, solch ein Massenmord möglich gewesen ist. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat“.

EIN BEWEIS, ENDLICH, ODER … SIE MÖGEN SCHWEIGEN!

31. Dezember 2014

 

Nachtrag 1: Zum Abschluß „die Frage, die tötet!“ 

Wenn in den Krematorien ihre harmlosen Leichenhallen zum einen zu Entkleidungsräumen, zum anderen zu Gaskammern umgeändert wurden, an welchem Ort hätte man dann, jeden Tag, die eines natürlichen Todes gestorbenen Leichen der Toten ablegen können? Man möge mir diesen Ort zeigen, entweder an Ort und Stelle oder auf den Plänen, die man verborgen hielt und die ich gefunden habe! Wo legte man diese Leichen vor allem zu den Zeiten der Typhus-Epidemien ab, die unter den Häftlingen wüteten, aber auch unter den Zivilisten und den deutschen Militärangehörigen, den deutschen Ärzten, und in den Krankenhauseinrichtungen unter den Häftlingen und Militärangehörigen als auch zum Beispiel im SS-Revier, das zwei Schritte vom Krematorium von Auschwitz I entfernt gelegen war?

Erinnern wir uns, daß diese Leichenhallen in drei Ausführungen kommen konnten: 1) Für Leichen, die noch nicht eingesargt waren, 2) für Leichen, die eingesargt waren, 3) für infizierte Leichen (mit verstärkter Isolierung), wie das der Fall für Sachsenhausen-Oranienburg war. Will man uns glauben machen, weil sie mit einem Entkleidungsraum und einer Gaskammer versehen waren, daß diese „Nazi“-Krematorien plötzlich keine Leichenhallen mehr aufwiesen? Krematorien ohne Leichenhallen? Man befindet sich hier in der Fiktion!

Nachtrag 2: Die angebliche Gaskammer zur Menschentötung von Auschwitz I („Alles daran ist falsch“) 

Weiter unten, auf der Seite 9, stellt das erste Foto die Tür einer authentischen Gaskammer zur Hinrichtung einer einzigen Person mit der Hilfe von Blausäure (HCN) dar. Es handelt sich um die US-amerikanische Gaskammer, die gemäß den Techniken aus den 1930er und 1940er Jahren hergestellt wurde. Ich habe sie im September 1979 in der Strafanstalt von Baltimore besucht. Für andere Fotos und für alle Erläuterungen gehe man auf Gaskammer der Strafanstalt von Baltimore, Maryland (USA).

Ebenso auf der Seite 9 stellen die beiden folgenden Fotos eine der Türen einer angeblichen Gaskammer zur Vernichtung einer Masse von Personen durch das gleiche Gas dar. Es handelt sich um die Gaskammer von Auschwitz I (Stammlager), die von Millionen Touristen besucht wird. Die Tür öffnet sich nach innen, was eine Absurdität darstellt, denn die darin liegenden Leichen hätten ihre Öffnung verhindert. Dieselbe Tür, geschlossen, weist zwei weitere Absurditäten auf, weil das Gas sowohl durch das Loch des Türschlosses als auch durch das leicht zu brechende Fenster entwichen wäre, die SS-Krankenanstalt in unmittelbarer Nähe erreichend. 1995 hat mir der Historiker Eric Conan über die beeindruckende Ansammlung der „Fälschungen“ recht gegeben, die ich 1975-1976 entdeckt hatte. Viele andere haben in der Vergangenheit diese Fälschungen verurteilt. Warum verschweigt man heute diese Fälschungen?

Diese drei Fotos laden also dazu sein, eine Tür einer echten Hinrichtungsgaskammer (in Baltimore) zu vergleichen mit einer Tür, zuerst geöffnet, dann geschlossen, einer angeblichen Hinrichtungsgaskammer (in Auschwitz I).

Eine Tür für eine echte Hinrichtungsgaskammer ist aus Stahl, wie der Rest der Konstruktion, und das Fenster, das ist aus dickem Herkules-Glas. Um zu vermeiden, daß zu viel Blausäure die Türdichtungen auffrißt und sich außerhalb ausbreitet, muß man ein Vakuum im Inneren der Kammer erzeugen. Aber ein Vakuum zu erzeugen kann ein allgemeines Zusammenbrechen bewirken. Deswegen die extreme und zwingende Robustheit der gesamten Einrichtung. Die US-amerikanischen Menschenrechtler, die die Hinrichtung durch Gas befürworteten (anstelle der Hinrichtung durch Erschießung, Hängen oder Stromschlag, da diese als zu grausam eingestuft wurden), stellten sich nichts Einfacheres als die Anwendung durch Gas vor. Sie mußten widerrufen. Die US-amerikanischen Ingenieure benötigten sieben Jahre (1917-1924), um ihre erste Gaskammer zur Menschentötung fertigzustellen. Und die erste Hinrichtung, 1924, in Carson City (Nevada), wäre beinahe in einer Katastrophe geendet, so viel tödliches Gas gab es in den Gängen der Strafanstalt nach dem Tod des Verurteilten.[1]

Die Seite 10 beinhaltet ein Dutzend von Fotos, die die Türen echter Hinrichtungsgaskammern (in den USA) zeigen, und zum Schluß vier Fotos, die die Türen der falschen Gaskammer (in Auschwitz) zeigen.

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[1] Siehe Scott Christianson, The Last Gasp. The Rise and Fall of the American Gas Chamber, University of California Press, Berkeley 2010, xiv-325 S., passim.