Zum Zündel-Prozeß in Toronto (1985 und 1988)
Ernst Zündel wurde am 13. Mai 1988 von dem Richter Ronald Thomas (“District Court of Ontario”, Kanada) zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und sofort ins Gefängnis gebracht, weil er eine revisionistische Schrift vertrieben hatte, die mittlerweile vierzehn Jahre alt ist: Did Six Million Really Die? (Starben wirklich sechs Millionen?)
Ernst Zündel (49) lebt in Toronto, wo er bis in die letzten Jahre hinein den Beruf eines Grafikers und Publizisten ausübte. In Deutschland geboren, hat er seine deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten. Sein Leben war von dem Zeitpunkt an von schweren Umwälzungen geprägt, als er um 1981 herum damit begann, die revisionistische Broschüre von Richard Harwood: Did Six Million Really Die? zu vertreiben. Diese Schrift war 1974 erstmals in Großbritannien herausgekommen und war im darauffolgenden Jahr Gegenstand einer langen Kontroverse in Books and Bookmen. Nach Eingreifen der südafrikanischen jüdischen Gemeinde wurde die Schrift in Südafrika verboten. In Kanada wurde Ernst Zündel in seinem ersten Prozeß im Jahre 1985 zu fünfzehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wurde 1987 aufgehoben. Am 18. Januar 1988 begann ein neuer Prozeß. Ich habe an den Vorbereitungen und Abwicklung dieser beiden Strafverfolgungen teilgenommen. Ich habeTausende von Stunden zu Ernst Zündels Verteidigung geopfert.
Vorgeschichte
Schon 1967 hatte François Duprat einen Artikel über »Das Geheimnis der Gaskammern« veröffentlicht (Défense de l’Occident, Juni 1967, S. 30-33). Er interessierte sich auch für die Harwood-Broschüre und sorgte aktiv für deren Verbreitung. Am 18. März 1978 wurde er von Mördern getötet, deren Mittel so undurchsichtig waren, daß sie nur einem Geheimdienst angehört haben können. Für diesen Mord übernahmen ein »Commando du Souvenir« (Kommando des Andenkens) und eine »Groupe Révolutionnaire Juif« (Jüdische Revolutionäre Gruppe) die Verantwortung (Le Monde, 23. März 1978, S. 7). Patrice Chairoff hatte in Dossier néo-nazisme die Adresse von F. Duprat veröffentlicht; er rechtfertigte den Mord in den Spalten von Le Monde (26. April 1978, S. 9), in denen der Revisionismus des Opfers ihm folgende Gedankengänge eingab: »François Duprat ist verantwortlich. Es gibt Verantwortlichkeiten, die tödlich sind«. In Le Droit de vivre, dem Organ der LICRA, vertrat Jean Pierre-Bloch eine zweideutige Auffassung: Er verurteilte zwar das Verbrechen, ließ jedoch gleichzeitig durchblicken, daß er kein Mitleid mit jenen empfindet, die, wie das Mordopfer, den Weg des Revisionismus beschreiten (Le Monde, 7./8. Mai 1978).
Acht Monate vor dem Mord hatte der Journalist Pierre Viansson-Ponté einen bösartigen Angriff gegen die Broschüre von R. Harwood vom Stapel gelassen. Seine Chronik trug die Überschrift: »Le mensonge« (Die Lüge) (Le Monde, 17./18. Juli 1977, S. 13). Sie wurde mit einem lobenden Kommentar in Le Droit de vivre nachgedruckt. Sechs Monate nach dem Mord trat P. Viansson-Ponté erneut zum Angriff an (»Le mensonge (suite)«), Le Monde, 3./4. September 1978, S. 9). Über den Mord an F. Duprat hüllte er sich in Stillschweigen; er gab die Namen, Vornamen und Wohnorte dreier revisionistischer Leser an und rief zu gerichtlichen Unterdrückungsmaßnahmen gegen den Revisionismus auf.
Sabina Citron gegen E. Zündel
1984, in Kanada, provozierte Sabina Citron, Verantwortliche für eine Gesellschaft zum Andenken an den Holocaust, gewaltsame Kundgebungen gegen E. Zündel. Auf den Wohnsitz des letzteren wurde ein Anschlag verübt. Die kanadische Postverwaltung, die revisionistische Literatur mit pornografischer Literatur gleichsetzte, verweigerte ihm jeden Versand und jeden Empfang von Post, und er erlangte seine postalischen Rechte erst nach einem Jahr gerichtlicher Verfahren zurück. Mittlerweile waren seine Geschäfte in Gefahr geraten. Auf Veranlassung von Sabina Citron stellte der Generalstaatsanwalt von Ontario gegen Ernst Zündel Strafantrag wegen »Verbreitung einer falschen Erklärung, Erzählung oder Nachricht« (»false statement, tale or news«). Die Anklage begründete dies wie folgt: Der Beschuldigte hat sein Recht auf freie Meinungsäußerung mißbraucht; durch den Vertrieb der Harwood-Broschüre verbreitete er eine Information, von der er wußte, daß sie falsch war; er mußte nämlich wissen, daß der »Völkermord an den Juden« und die »Gaskammern« eine feststehende Tatsache sind.
E. Zündel wurde auch angeklagt, weil er selbst einen Brief der gleichen Geisteshaltung wie die der Broschüre geschrieben und verbreitete hatte.
Der erste Prozeß (1985)
Der erste Prozeß dauerte sieben Wochen. Das Geschworenengericht sprach E. Zündel nicht schuldig wegen seines eigenen Briefes, aber schuldig wegen der Verbreitung der Broschüre. Er wurde von Richter H. Locke zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der deutsche Konsul in Toronto entzog ihm seinen Paß. Die Bundesrepublik Deutschland bereitete ein sogenanntes Abschiebungsverfahren gegen ihn vor. Vorher hatten die deutschen Behörden auf dem ganzen Gebiet der Bundesrepublik eine gewaltige Aktion von polizeilichen Hausdurchsuchungen gleichzeitig an einem Tage bei allen seinen deutschen Briefpartnern durchgeführt. 1987 verweigerten ihm die Vereinigten Staaten die Einreise in ihr Land. Aber E. Zündel hatte einen Medien-Sieg errungen: Tag für Tag, sieben Wochen lang, hatten alle englischsprachigen Medien über einen Prozeß berichtet, bei dem es sensationelle Enthüllungen gegeben hatte; es hatte sich gezeigt, daß die Revisionisten über eine Dokumentation und Beweisführung von gewaltiger Kraft verfügten, während die Verfechter der (Juden-)Vernichtungsthese in einer verzweifelten Lage waren.
Ihr expert: Raul Hilberg
Im ersten Prozeß trat als Sachverständiger der Anklage Raul Hilberg auf, ein amerikanischer Professor jüdischer Herkunft, Verfasser eines Standard-Werkes: The Destruction of the European Jews (1961), mit dem sich schon Paul Rassinier in seinem Buch Le Drame des Juifs européens (Das Drama der europäischen Juden) (1964) befaßt hatte. Hilberg entwickelte zunächst glatt seine These von der Judenvernichtung. Dann kam sein Kreuzverhör, geführt von Ernst Zündels Anwalt, unterstützt von Keltie Zubko und von mir selbst. Schon nach den ersten Fragen stellte sich heraus, daß R. Hilberg, die höchste Autorität der Welt in Sachen der Geschichte des Holocaust, kein einziges Konzentrationslager, nicht einmal Auschwitz, untersucht hatte. Er hatte dies weder vor der Veröffentlichung seines Buches im Jahre 1961 noch danach getan. Auch 1985, als er das unmittelbar bevorstehende Erscheinen einer neuen Ausgabe seines Werkes, durchgesehen, korrigiert und ergänzt, ankündigte, hatte er noch kein einziges Lager untersucht. 1979 begab er sich anläßlich einer Feier für einen einzigen Tag nach Auschwitz. Er hatte aber nicht den Drang, die dortigen Örtlichkeiten und das Archiv zu untersuchen. Sein ganzes Leben lang hatte er keine »Gaskammer«, weder »im Originalzustand« noch als Ruine (für den Historiker sprechen Ruinen immer noch) gesehen. In die Enge getrieben, mußte er einräumen, daß es für das, was er die Politik der Judenvernichtung nannte, keine Planung, keine zentrale Organisation, keinen Haushalt, kein Kontrollorgan gegeben hat. Er mußte zugeben, daß die Alliierten seit 1945 keinerlei Gutachten über die »Tatwaffe«, aus dem man das Vorhandensein einer Gaskammer zur Menschentötung hätte schließen können, erstellt haben. Kein Obduktionsbericht hatte den Mord an einem Häftling durch Giftgas erkennen lassen. Hilberg behauptet, Hitler habe Befehle zur Judenvernichtung erteilt und Himmler habe am 25. November 1944 (welche Genauigkeit!) den Befehl erteilt, diese Judenvernichtung zu beenden, doch Hilberg konnte diese Befehle nicht vorweisen. Die Verteidigung fragte ihn, ob er in der neuen Ausgabe seines Werkes weiterhin behaupten würde, daß es diese Befehle gab. Er wagte es, diese Frage zu bejahen. Er log. Und er machte sich sogar eines Meineides schuldig. In der Neuauflage seines Werkes (dessen Vorwort vom September 1984 datiert ist) hat Hilberg nämlich systematisch jeden Hinweis auf einen Befehl Hitlers unterlassen (siehe hierzu den Bericht von Christopher Browning »The Revised Hilberg«, Simon Wiesenthal Center Annual, 1986, Seite 294). Von der Verteidigung gebeten zu erklären, wie die Deutschen ohne jede Planung ein so riesiges Unternehmen wie die Vernichtung von Millionen Juden hätten bewerkstelligen können, antwortete er, es habe in den verschiedenen Instanzen der Nazis »ein unglaubliches Zusammentreffen der Gedanken, einen Konsensus im Gedankenlesen durch eine weit ausgedehnte Bürokratie« gegeben (an incredible meeting of minds, a consensus mind-reading by a far-flung bureaucracy).
Der Zeuge Arnold Friedmann
Die Anklage zählte auf die Zeugenaussage der »Überlebenden«. Diese »Überlebenden« waren mit Sorgfalt ausgewählt worden. Sie sollten beweisen, daß sie mit eigenen Augen Vorbereitungen und Abläufe von Menschentötungen durch Gas beobachtet hatten. Seit Kriegsende hatte es in einer Reihe von Prozessen wie die von Nürnberg (1945/46), von Jerusalem (1961) oder Frankfurt (1963-65) an solchen Zeugen nie gefehlt. Jedoch, und hierauf habe ich schon oft hingewiesen, besaß kein Anwalt der Verteidigung jemals den Mut oder die Kompetenz, diese Zeugen über die Vergasungen selbst ins Kreuzverhör zu nehmen. Denn zum ersten Male wagte es 1985 in Toronto ein Anwalt, Douglas Christie, solche Erklärungen zu verlangen; er tat dies an Hand von topographischen Karten und Bauzeichnungen sowie einer wissenschaftlichen Dokumentation über die Eigenschaften der angeblich verwendeten Gase, wie auch über die Kapazitäten der Leichenverbrennung in Krematorien und auf Scheiterhaufen. Kein einziger dieser Zeugen hielt dieser Prüfung stand, vor allem nicht ein gewisser Arnold Friedmann. Letzterer gab schließlich aus reiner Verzweiflung zu, daß er zwar in Auschwitz-Birkenau war (wo er übrigens nicht zu arbeiten brauchte, abgesehen davon, daß er einmal bei der Entladung von Kartoffeln half), daß er aber von Vergasungen nur durch Hörensagen wußte.
Der Zeuge Rudolf Vrba
Der Zeuge Rudolf Vrba besaß einen internationalen Bekanntheitsgrad. Als slowakischer Jude, in Auschwitz und Birkenau interniert, war er seiner Aussage nach im April 1944 zusammen mit Fred Wetzler aus dem Lager entflohen. In die Slowakei zurückgekehrt, hatte er über Auschwitz, Birkenau, die Krematorien und ihre »Gaskammern« einen Bericht diktiert.
Über slowakische, ungarische und schweizerische jüdische Organisationen gelangte dieser Bericht nach Washington, wo er als Grundlage des berühmten War Refugee Board Report diente, der im November 1944 veröffentlicht wurde. Jede mit der Verfolgung von »Kriegsverbrechen« befaßte alliierte Organisation und jeder für »Kriegsverbrecher«-Prozesse verantwortliche alliierte Ankläger verfügte somit über die amtliche Version der Geschichte dieser Lager.
R. Vrba wurde später britischer Staatsbürger und veröffentlichte seine Biografie unter dem Titel: I Cannot Forgive (Ich kann nicht vergeben); in Wirklichkeit wurde dieses Buch, das 1964 herauskam, von Alan Bestie geschrieben, der in seinem Vorwort der »ungeheuren Mühe, die (R. Vrba) sich über jedes Detail gemacht hat« (the immense trouble he took over every detail) und dessen »übertriebenen und beinahe fanatischen Respekt vor der Genauigkeit« (the meticulous, almost fanatical respect for accuracy) Achtung zollte. Später ließ Vrba sich in Kanada nieder und erwarb die kanadische Staatsbürgerschaft. Er trat in mehreren Filmen über Auschwitz, vor allem in Shoah, von Claude Lanzmann, auf. Alles lachte diesem Zeugen zu, bis zu dem Tage im Jahre 1985, beim Zündel-Prozeß, als er schonungslos ins Kreuzverhör genommen wurde. Dabei entpuppte er sich als Lügner und Betrüger. Man stellte fest, daß er in seinem Bericht von 1944 die Anzahl und den Standort der »Gaskammern« und der Krematorien gehörig erfunden hatte. Sein Buch von 1964 beginnt mit einem Besuch Himmlers in Birkenau zur Einweihung eines neuen Krematoriums mit »Gaskammer« im Januar 1943; doch Himmlers letzter Besuch geht auf Juli 1942 zurück, und im Januar 1943 war das erste der neuen Krematorien noch lange nicht fertiggestellt. Dank besonderer Gedächtnistechniken, so scheint es, und dank einer wahrhaftigen Gabe, überall dabei zu sein, hatte R. Vrba ausgerechnet, daß die Deutschen in einer Zeitspanne von 25 Monaten (von April 1942 bis April 1944) allein in Birkenau 1.765.000 Juden, davon 150.000 aus Frankreich kommende Juden, »vergast« hätten. Serge Klarsfeld kam aber 1978 in seinem Mémorial de la déportation des Juifs de France zu der Schlußfolgerung, daß die Deutschen während des ganzen Krieges und in alle Lager 75.721 Juden aus Frankreich deportierten. Das Schlimmste daran ist die Tatsache, daß diese Zahl von 1.765.000 »vergasten« Juden in Birkenau in einem Dokument (L-022) des Nürnberger Gerichtshofes übernommen wurde. Von allen Seiten bedrängt, blieb dem Betrüger schließlich nichts anderes übrig, als sich auf die »licentia poetarum«, die dichterische Freiheit, zu berufen. Sein Buch wurde auch in französischer Sprache vor kurzem veröffentlicht; es stellt sich dar als ein Buch von »Rudolf Vrba mit Alan Bestic«; es enthält nicht mehr das begeisterte Vorwort von Alan Bestie; in der kurzen Einführung von Emile Copfermann heißt es: »Im Einvernehmen mit Rudolf Vrba haben wir die beiden Anhänge der englischen Ausgabe weggelassen.« Obwohl er schon einige Monate zurückliegt, wird der Zündel-Prozeß von Toronto in den westdeutschen Medien weiterhin verschwiegen. Auch kein bundesdeutscher Politiker aus den Bonner Parteien hat die aufsehenerregenden Ergebnisse dieses Prozesses aufgegriffen, und die beamteten westdeutschen Zeitgeschichtler, vom Herrn Bundespräsidenten auf der diesjährigen Historikertagung in Bamberg massiv vergattert, nicht an der »Singularität« der Ereignisse im Dritten Reich zu rütteln, schweigen. Nachdem letzthin der frühere Zündel-Prozeß dargestellt wurde, beschreibt der französische Revisionist nachfolgend die Verhandlungen dieses Jahres.
Der zweite Zündel-Prozeß (1988)
Im Januar 1987 beschloß ein aus fünf hohen Richtern zusammengesetztes Gericht, das Urteil von 1985 aus sachlichen Gründen aufzuheben. Richter Hugh Locke hatte der Verteidigung kein Recht bei der Wahl der Geschworenen eingeräumt, und das Geschworenengericht war vom Richter über den eigentlichen Sinn des Prozesses getäuscht worden. Ich selbst habe in meinem Leben schon manchen Prozessen beigewohnt, auch zur Zeit der Großen Säuberung in Frankreich. Niemals bin ich jedoch einem derart parteiischen, autokratischen und zornigen Richter wie H. Locke begegnet. Die angelsächsische Justiz bietet viel mehr Garantien als die französische Justiz, aber es bedarf nur eines Mannes, um das beste System zu pervertieren. Richter H. Locke war dieser Mann.
Der zweite Prozeß begann am 18. Januar 1988 unter dem Vorsitz von Richter Ronald Thomas, der offenbar ein Freund von Richter H. Locke ist. Der Mann ist jähzornig, ganz offen feindselig gegenüber der Verteidigung, besitzt aber mehr Finesse als sein Vorgänger, und dann liegen ja auch die Anmerkungen der fünf hohen Richter vor, die ihn etwas in Schach halten.
Richter H. Locke hatte der freien Meinungsäußerung der Zeugen und Sachverständigen zahlreiche Fesseln angelegt; mir hatte er zum Beispiel die Verwendung der von mir selbst in Auschwitz gemachten Fotos untersagt; ich durfte keine Argumente chemischer, topografischer, bautechnischer Natur vorbringen (obwohl ich als erster in der Welt die Zeichnungen der Krematorien von Auschwitz und Birkenau veröffentlicht habe); ich durfte weder über die amerikanischen Gaskammern, noch über die amerikanischen Luftaufnahmen von Auschwitz und Birkenau sprechen. Selbst ein so bedeutender Chemiker wie William Lindsey wurde in seiner Aussage gezügelt. Richter R. Thomas hingegen räumte der Verteidigung zwar mehr Freiheit ein, traf jedoch gleich zu Anfang des Prozesses eine Entscheidung, mit der er die Geschworenen knebelte.
Der “Zurkenntnisnahme” von Richter Thomas
Im angloamerikanischen Recht muß alles bewiesen werden, bis auf gewisse offensichtliche Tatsachen (»Großbritannien wird von einer Monarchie regiert«, »seine Hauptstadt heißt London«, »der Tag folgt der Nacht« ). Jedoch muß der Richter auf Verlangen der einen oder anderen beteiligten Partei diese offenkundigen Tatsachen »als eigene Erkenntnis des Gerichts verkünden« (take judicial notice). (Auch in Nürnberg hatte es bekanntlich geheißen: »Der Gerichtshof soll nicht Beweise für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll die von Amts wegen zur Kenntnis nehmen.«)
Der Staatsanwalt John Pearson bat daher den Richter, den Holocaust als eigene Erkenntnis des Gerichts zu verkünden, also amtlich zur Kenntnis zu nehmen. Nun brauchte dieser Begriff nur noch definiert zu werden. Hätte die Verteidigung hier nicht eingegriffen, dann hätte der Richter den Holocaust so definiert, wie man es 1945/46 hätte tun können. Damals hätte man den »Völkermord an den Juden« (man sprach noch nicht von »Holocaust«) als »befohlene und planmäßige Vernichtung von sechs Millionen Juden, vorwiegend durch die Benutzung von Gaskammern« auslegen können. Zum Leidwesen der Anklage setzte die Verteidigung den Richter davon in Kenntnis, daß seit 1945/46 grundlegende Veränderungen in der Vorstellung von der Judenvernichtung selbst jener Historiker eingetreten sind, die zu den Verfechtern der Vernichtungsthese zählen. Zunächst sprechen diese jetzt nicht mehr von einer Vernichtung, sondern von einer versuchten Vernichtung. Sie mußten schließlich zugeben, daß man »trotz der gelehrtesten Forschungen« keine Spur eines Befehls zur Judenvernichtung gefunden hatte. Die Zahl der Juden, die während des gesamten zweiten Weltkrieges an verschiedenen Ursachen starben, wurde von Hilberg auf 5,1 Millionen und von Gerald Reitlinger auf 4,2 bis 4,6 Millionen geschätzt.
»Intentionalisten« und »Funktionalisten«
Dann kam es zur Spaltung zwischen »Intentionalisten« und »Funktionalisten«: Alle waren sie sich zwar darüber einig, daß man keinen Beweis für eine Vernichtungsabsicht hatte, aber die Historiker der ersteren Schule vertraten die Auffassung, daß man eine solche Absicht annehmen muß, während die Historiker der letzteren Schule die Ansicht vertraten, die Judenvernichtung sei auf einzelne, örtliche und gesetzlose Initiativen zurückzuführen. Die Funktion habe gewissermaßen das Organ geschaffen! Schließlich wurde die Zahl von sechs Millionen als »symbolisch« bezeichnet, und es gab beträchtliche Meinungsverschiedenheiten über das »Gaskammer-Problem«. Richter R. Thomas, der von dieser Flut von Informationen sichtlich überrascht war, entschloß sich dazu, den Vorsichtigen zu spielen, und nach einer Pause des Nachdenkens sprach er sich für folgende Definition aus: Der Holocaust ist die »Vernichtung bzw. der Massenmord an Juden«, begangen durch den Nationalsozialismus. Diese Auslegung ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Man findet darin nichts mehr von einem Befehl zur Judenvernichtung, von einer Planung, von »Gaskammern«, von sechs Millionen Juden, ja nicht einmal von Millionen Juden. Sie ist dermaßen substanzlos, daß sie mit nichts mehr übereinstimmt, denn was heißt schon »Massenmord an Juden« (der Richter hatte sorgfältig vermieden »an den Juden« zu sagen). Allein an dieser Auslegung kann man die Fortschritte ermessen, die der historische Revisionismus von 1945 bis 1988 gemacht hat.
Eine Widerwärtigkeit erwartete den Staatsanwalt J. Pearson: Trotz wiederholter Aufforderungen weigerte sich R. Hilberg, noch einmal als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Die Verteidigung, die von einem Briefwechsel zwischen J. Pearson und Hilberg Wind bekommen hatte, verlangte und erreichte die Bekanntgabe der gegenseitig geschriebenen Briefe, vor allem eines »vertraulichen« Schreibens Hilbergs, in welchem dieser mit seinen schlechten Erinnerungen an sein Kreuzverhör von 1985 keineswegs hinter dem Berge hält. Er befürchte nämlich, der Anwalt Douglas Christie würde noch einmal auf die gleichen Punkte eingehen, die seinerzeit Gegenstand seines Kreuzverhörs waren. Um die genauen Worte dieses Schreibens wiederzugeben: Er befürchte, schrieb er, »jeden Versuch, mich in die Falle zu locken durch Hinweis auf jeden scheinbaren Widerspruch, so unbedeutend das Thema auch sein mag, zwischen meiner früheren Zeugenaussage und einerAntwort, die ich 1988 erteilen könnte« (every attempt to entrap me by pointing out any seeming contradiction, however trivial the subject may be, between my earlier testimony and an answer that I might give in 1988). Wie ich bereits sagte, R. Hilberg beging seinerzeit einen ausgesprochenen Meineid und mußte daher mit einer Anklage wegen Meineids rechnen.
An Stelle von Hilberg kam sein Freund Christopher Browning, ein amerikanischer Professor, Spezialist des Holocaust. Als Sachverständiger zugelassen (und mehrere Tage lang mit dem Satz von 150 Dollar pro Stunde vom kanadischen Steuerzahler bezahlt), bemühte er sich zu beweisen, daß die Broschüre von Harwood ein Lügengewebe und die versuchte Judenvernichtung eine wissenschaftlich nachgewiesene Tatsache ist. Dies bekam ihm jedoch übel. Beim Kreuzverhör bediente sich die Verteidigung seiner eigenen Argumente, um ihn zu vernichten. Von einem Tag zum andern konnte man beobachten, wie dieser große und naive Professor, der sich in die Brust warf, als er aufrecht stand, sich hinsetzte und wie ein bei einem Fehler ertappter Schüler hinter dem Zeugenstand zusammenschrumpfte; mit verloschener und demütiger Stimme räumte er schließlich ein, daß er auf dem Gebiet der historischen Information in diesem Prozeß etwas gelernt hatte. Wie Hilberg, hatte auch er kein einziges KL untersucht. Er besuchte nicht einen einzigen Standort von »Gaskammern«. Ihm war nicht der Gedanke gekommen, nach einem Gutachten über die »Tatwaffe« zu forschen oder ein solches zu verlangen. In seinen Schriften hielt er große Stücke auf jene Gaswagen zur Menschentötung; er konnte jedoch auf keine einzige echte Fotografie, keine einzige Zeichnung, keine einzige technische Studie, kein einziges Gutachten verweisen. Er wußte nicht einmal, daß deutsche Begriffe wie »Gaswagen«, »Spezialwagen«, »Entlausungswagen« eine völlig harmlosen Sinn haben können. Sein technisches Fachwissen war gleich Null. Er hatte niemals die Luftaufnahmen von Auschwitz untersucht. Er wußte nichts von den Folterungen, die diejenigen Deutschen in alliierter Haft erlitten hatten, die, wie beispielsweise Rudolf Höss, danach von Vergasungen gesprochen hatten. Er wußte auch nichts von den Zweifeln, die über gewisse Himmler-Reden oder über das Tagebuch von Goebbels geäußert worden sind.
Als großer Amateur der Kriegsverbrecherprozesse hatte er nur die Ankläger und niemals die Verteidiger befragt. Seine Unkenntnis hinsichtlich der Berichterstattung über den Nürnberger Prozeß war geradezu niederschmetternd. Er hatte nicht einmal gelesen, was Hans Frank, Chef des ehemaligen Generalgouvernements in Polen, vor dem Nürnberger Tribunal über sein »Tagebuch« und über »die Judenvernichtung« gesagt hatte. Ein unverzeihlicher Fehler! C. Browning behauptete nämlich, in dem »Tagebuch« von Hans Frank den unwiderlegbaren Beweis für das Vorhandensein einer Judenvernichtungs-Politik gefunden zu haben. Er hatte einen anklagenden Satz darin entdeckt. Er wußte nicht, daß Hans Frank vor Gericht eine Erklärung für Sätze dieser Art, herausgenommen aus Hunderttausenden von Sätzen eines persönlichen und verwaltungsmäßigen Tagebuchs von 11.500 Seiten, abgegeben hat. Übrigens hatte Frank den Amerikanern, die gekommen waren, um ihn festzunehmen, dieses »Tagebuch« spontan ausgehändigt. Die Aufrichtigkeit des ehemaligen Generalgouverneurs ruft bei dem, der seine Aussage liest, so wenig Zweifel hervor, daß auch Browning, der aufgefordert wurde, der Verlesung dieser Aussage zuzuhören, nicht den geringsten Einwand erhob. Doch eine weitere Demütigung sollte ihn erwarten.
Um seine These zu untermauern, bezog er sich auf eine bestimmte Passage des Protokolls der Wannsee-Konferenz (20. Januar 1942), die er in eigener Übersetzung vortrug. Seine Übersetzung enthielt schwerwiegende Fehler, und mit einem Schlag brach seine These zusammen. Was schließlich Brownings eigene Erklärung für eine »Politik der Judenvernichtung« betrifft, so kommt sie der von Hilberg gleich: Für Browning erklärt sich alles durch Adolf Hitlers »Kopfnicken«. Wir müssen darunter verstehen, daß es der Führer des deutschen Volkes keineswegs nötig hatte, einen schriftlichen oder mündlichen Befehl zur Judenvernichtung zu erteilen. Um die Aktion in Gang zu setzen, bedurfte es seinerseits nur eines »Kopfnickens« und einer Reihe von »Signalen«, und schon hatte man ihn verstanden!
Zeugen der Anklage
Der andere Sachverständige, den die Staatsanwaltschaft vor Browning vorgeladen hatte, war Charles Biedermann, Schweizer Staatsbürger, Delegierter des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) und vor allem Direktor des in der Bundesrepublik Deutschland, in Arolsen, eingerichteten Internationalen Suchdienstes (franz.: SIR). Letztgenannte Organisation verfügt über Informationen von unerhöhrtem Ausmaß über Einzelschicksale von Opfern des Nationalsozialismus, vor allem über ehemalige KL-Häftlinge. Ich behaupte, daß, wenn man es nur wollte, die wirkliche Zahl der während des Krieges gestorbenen Juden in Arolsen ermittelt werden könnte.
Die Anklage konnte sozusagen keinen einzigen Nutzen aus der Aussage dieses Sachverständigen ziehen. Im Gegensatz dazu konnte die Verteidigung durch ihr Kreuzverhör zahlreiche Punkte für sich verbuchen. Biedermann mußte zugeben, daß das IKRK niemals einen Beweis für das Vorhandensein von Gaskammern zur Menschentötung in den deutschen Lagern gefunden hatte. Der Besuch eines seiner Delegierten in Auschwitz im September 1944 hatte allenfalls ergeben, daß ein diesbezügliches Gerücht kursierte. Zu seine Bestürzung mußte der Sachverständige einräumen, einen Fehler begangen zu haben, indem er den Begriff »Vernichtungslager« den Nationalsozialisten zuschrieb. Er hatte nicht darüber nachgedacht, daß es sich hier um einen von den Alliierten geprägten Ausdruck handelt. Er behauptete, das IKRK habe sich vor und nach dem Konflikt neutral verhalten; man wies ihm das Gegenteil nach. Nach dem Konflikt hatte nämlich das IKRK in den Chor der Alliierten eingestimmt. Biedermann behauptete, von keinen Berichten des IKRK über die durch Deutsche gegen Ende des Krieges und kurz nach Kriegsende erlittenen Folterungen etwas zu wissen; insbesondere wußte er nichts von der grausamen Behandlung, die vielen deutschen Kriegsgefangenen zuteil wurde. Angeblich besitzt das IKRK nichts über die gewaltigen Vertreibungen deutscher Minderheiten im Osten, nichts von den Schrecken des »großen Zusammenbruchs«, nichts über die summarischen Hinrichtungen und vor allem nichts über das Massaker mit Karabinern, mit Maschinengewehren, mit Schaufeln und Spitzhacken an 520 deutschen Soldaten und Offizieren, die sich am 29. April 1945 in Dachau den Amerikanern ergeben hatten (Victor Maurer, ein Delegierter des IKRK, befand sich an Ort und Stelle). Der Internationale Suchdienst stufte sogar die strafrechtlich verurteilten Verbrecher, die sich in den KL befanden, als »Verfolgte« des Nazismus ein. Er vertraute auf die Angaben des »Staatsmuseums von Auschwitz« (kommunistische Organisation).
Um jede weitere Nachforschung seitens der Revisionisten zu behindern, schloß der Internationale Suchdienst 1978 seine Pforten für Historiker und Forscher, mit Ausnahme derjenigen, die über eine besondere Ermächtigung seitens einer der zehn Regierungen (darunter Israel) verfügen, welche die Tätigkeit des IKRK überwachen. Seitdem ist es dem IKRK untersagt, statistische Auswertungen über die Anzahl der in den verschiedenen Lagern Gestorbenen zu erstellen, wie es bis dahin getan hatte. Die sehr wertvollen jährlichen Tätigkeitsberichte sollten der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht werden, außer des ersten Drittels, der für den Forscher von keinerlei Interesse ist. Biedermann bestätigte eine Nachricht, die 1964 beim Frankfurter Prozeß durchgesickert war: Bei der Befreiung von Auschwitz fanden die Sowjets das Totenregister des ganzen Komplexes von 39 Lagern und Nebenlagern. Es bestand aus 38 oder 39 Bänden. Die Sowjets bewahren in Moskau 36 oder 37 dieser Totenbücher auf, während die Polen im »Staatsmuseum von Auschwitz« die zwei oder drei restlichen Bände aufbewahren, von denen sie Kopien an den Internationalen Suchdienst in Arolsen schickten. Aber weder die Sowjets noch die Polen noch der Internationale Suchdienst gestatten Einsicht in diese Bände. Biedermann wollte nicht einmal die Zahl der in den zwei oder drei Bänden, von denen der Internationale Suchdienst Kopien hat, aufgeführten Toten nennen. Es scheint so, daß, würde man den Inhalt der Totenbücher von Auschwitz der Öffentlichkeit bekanntgeben, dies das Ende der Übertreibungen bei der Zahl der Toten in diesem Lager wäre.
Der Richter fragte den Staatsanwalt, ob er »Überlebende« in den Zeugenstand rufen wolle. Der Staatsanwalt verneint diese Frage. Die 1985 gemachte Erfahrung war zu grausam. Die Prüfung durch das Kreuzverhör war verheerend gewesen. Es ist bedauerlich, daß in Frankreich, beim Barbie-Prozeß (1987), und in Israel, beim Demjanjuk-Prozeß (1987-1988), kein Anwalt der Verteidigung dem Beispiel von Christie in Kanada beim ersten Zündel-Prozeß (1985) gefolgt ist: Christie hatte bewiesen, daß man durch ein Kreuzverhör zum eigentlichen Vorgang des »Vergasens« viele Falschbehauptungen in ihrer Wurzel zerstören kann.
Die Zeugen und Sachverständige der Verteidigung
Die meisten der Zeugen und Sachverständigen der Verteidigung waren so präzis und sachlich wie Hilberg oder ein Browning ungenau und metaphysisch in ihrer Aussage waren. Der Schwede Ditlieb Felderer führte etwa 350 Dias von Auschwitz und von den andern Lagern in Polen vor. Der Amerikaner Mark Weber, dessen dokumentarisches Fachwissen sehr eindrucksvoll war, stellte mehrere Aspekte des Holocaust und vor allem der Einsatzgruppen klar. Der Deutsche Tjudar Rudolph sprach über das Ghetto von Litzmannstadt und über den Besuch des IKRK in Auschwitz, Majdanek und anderen Lagern während des Krieges. Thies Christophersen hatte 1944 im Raume Auschwitz ein landwirtschaftliches Forschungsunternehmen geleitet; er begab sich oft nach Birkenau, um dort Personal anzufordern; er hatte niemals die beschriebenen Greuel festgestellt; im Zeugenstand wiederholte er Punkt für Punkt, was er schon 1973 in einem Dokument von 19 Seiten geschrieben hatte (Kritik Nr. 23, S. 14-32).
Die Kanadierin Maria Vanherwaarden (geboren in Österreich) war seit 1942 in Birkenau interniert gewesen; sie hatte nichts gesehen, was auch nur im entferntesten einem Massenmord gleichkam, aber viele Internierte seien an Typhus gestorben, sagte sie. Der Amerikaner Bradley Smith, Mitglied eines »Committee for an Open Debate on the Holocaust« (Ausschuß für eine öffentliche Debatte über den Holocaust), berichtete über seine Erfahrungen bei fast einhundert Diskussionen in den Vereinigten Staaten über das Thema Holocaust. Der Österreicher Emil Lachout nahm Stellung zu dem berühmten »Müller-Dokument«, das seit Dezember 1987 die österreichischen Behörden beunruhigt, Diese erklären es für eine Fälschung, ohne jedoch bisher einen Beweis dafür vorgelegt zu haben.
Dieses vom 1. Oktober 1948 datierte Dokument enthüllt, daß bereits zu diesem Zeitpunkt die alliierten Untersuchungskommissionen nicht mehr an »Vergasungen« in einer ganzen Reihe von Lagern, wie Dachau, Ravensbrück, Struthof (Natzweiler), Stutthof (Danzig), Sachsenhausen, Mauthausen (Österreich) usw. glaubten. Aus dem Dokument geht hervor, daß die Geständnisse der Deutschen durch Folterungen erpreßt wurden und daß die Zeugenaussagen falsch waren. Dr. Russel Barton zeichnete seine schreckliche Entdeckung des Lagers Bergen-Belsen bei der Befreiung nach; im ersten Augenblick habe er an ein willkürliches Massaker geglaubt, dann sei er sich darüber klargeworden, daß in einem Deutschland der Apokalypse diese Leichenhaufen und diese wandelnden Skelette den schrecklichen Zuständen in einem übervölkerten, von Epidemien heimgesuchten Lager ohne Wasser wegen der alliierten Bombenangriffe, fast ohne Medikamente und Nahrungsmittel, zuzuschreiben sind. Der Deutsche Udo Walendy legte die Fälschungen dar, die er in Greuelfotographien aus der Kriegszeit entdeckt hatte, und sprach über die Erfindungen der britischen Propaganda, insbesondere über die von Sefton Delmer. J.G. Burg, ein mosaischer Jude, wohnhaft in München, sprach von seinen Kriegserlebnissen und erklärte, daß es niemals eine Politik der Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten gab.
Akademiker wie die Herren Kuang Fu und Gary Botting leisteten ihren Beitrag auf dem Gebiet der gleichzeitigen Untersuchung von historischen Tatsachen, Meinungen und Auslegungen. Jürgen Neumann äußerte sich über die Art der Forschungen, die er an der Seite von Ernst Zündel betrieben hat. Ernst Nielsen sagte über die Behinderungen, die in einer kanadischen Universität einer freien Erforschung des Holocaust entgegengesetzt werden, aus. Ivan Lagacé, leitender Angestellter im Krematorium von Calgary (Kanada), legte die praktische Unmöglichkeit der von Hilberg angegebenen Zahlen für die Leichenverbrennungen in Auschwitz offen.
Meinerseits habe ich fast sechs Tage als Sachverständiger ausgesagt. Ich hob vor allem meine Untersuchungen hinsichtlich der amerikanischen Gaskammern hervor. Ich erinnerte daran, daß es sich bei Zyklon im wesentlichen um Cyanwasserstoffgas handelt und daß mit diesem Gas einige Strafvollzugsanstalten in Amerika ihre zum Tode verurteilten Häftlinge hinrichten.
Im Jahre 1945 hätten die Alliierten Spezialisten für die amerikanischen Gaskammern auffordern sollen, jene Orte zu untersuchen, die, in Auschwitz und anderswo, zur Vergasung von Millionen von Häftlingen gedient haben sollen. Schon 1977 verfolgte ich folgenden Gedanken: Wenn man es mit einem so gewaltigen Problem wie dem des Holocaust zu tun hat, muß man zunächst auf den Kernpunkt dieses Problems stoßen; unter den gegebenen Umständen ist der Kernpunkt das Auschwitz-Problem, und dort wiederum kann man das Herz dieses Problems auf eine Fläche von 275 qm begrenzen, nämlich in Auschwitz die 65 qm der »Gaskammer« des Krematorium I und in Birkenau die 210 qm der »Gaskammer« des Krematorium 11. 1988 war mein Gedanke immer noch der gleiche: Laßt uns die 275 qm untersuchen und dann haben wir eine Antwort auf das gewaltige Problem des Holocaust! Ich zeigte dem Geschworenengericht meine Fotos von der Gaskammer des Zuchthauses von Baltimore ebenso wie meine Zeichnungen der Gaskammern von Auschwitz und unterstrich die physikalischen und chemischen Unmöglichkeiten der letzteren.
Ein Paukenschlag: Der Leuchter-Bericht
Ernst Zündel, der im Besitz des Schriftwechsels war, den ich 1977-1978 mit sechs amerikanischen Justizvollzugsanstalten, die über Gaskammern verfügen, geführt hatte, beauftragte die Anwältin Barbara Kulaszka, sich mit den leitenden Herren der Wachmannschaften dieser Anstalten in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, ob einer von ihnen bereit wäre, die Betriebsweise einer Gaskammer vor Gericht zu erklären. Bill Armontrout, Leiter der Wachmannschaft in der Haftvollzugsanstalt von Jefferson City (Missouri) willigte ein auszusagen und gab gleichzeitig bekannt, daß in den Vereinigten Staaten die Frage der Funktion von Gaskammern niemand besser beantworten könne als ein Ingenieur aus Boston: Fred A. Leuchter. Ich besuchte diesen Ingenieur am 3. und 4. Februar 1988. E Leuchter hatte sich bis dahin niemals Fragen über die deutschen »Gaskammern« gestellt. Er glaubte noch an deren Vorhandensein. Sobald ich ihm jedoch meine Unterlagen vorlegte, wurde ihm die materielle und chemische Unmöglichkeit dieser »Vergasungen« bewußt. Er willigte ein, nach Toronto zu kommen, um dort unsere Dokumente zu prüfen.
Dann reiste er auf Kosten von Zündel mit einer Sekretärin (seiner Frau), seinem Zeichner, einem Videokameramann und einem Dolmetscher nach Polen. Er kehrte von dort zurück, um einen 192 seitigen Bericht zu schreiben (einschl. Anhänge) und nahm 32 Proben mit, die er einerseits in den Krematorien von Auschwitz und Birkenau an den Stellen der »Vergasungen« und andererseits in einer Desinfektions-Gaskammer in Birkenau entnommen hatte. Seine Schlußfolgerung ist eindeutig: Weder in Auschwitz noch in Birkenau noch in Majdanek hätten jemals »Vergasungen« zur Menschentötung stattgefunden.
Am 20. und 21. April 1988 stand E Leuchter im Gerichtssaal in Toronto im Zeugenstand. Er berichtete über seine Untersuchung und entwickelte seine Schlußfolgerung.
Im Gerichtssaal von Toronto herrschte eine gespannte Atmosphäre vor, besonders bei den Freunden von Sabina Citron. Die Freunde von Ernst Zündel waren fassungslos, aber aus anderen Gründen: Sie sahen wie der Schleier des großen Betrugs endlich zerrissen wurde. Ich selbst empfand gleichzeitig das Gefühl der Erleichterung und der Wehmut: Erleichterung, weil eine These, die ich seit so vielen Jahren vertrete, schließlich ihre volle Bestätigung gefunden hatte, und Wehmut, weil ich der Vater des Gedankens war; ich hatte sogar mit der Ungeschicklichkeit eines Literaten schon jene Argumente physikalischer, chemischer, topografischer und bautechnischer Natur offengelegt, die jetzt von einem erstaunlich präzisen und didaktischen Wissenschaftler aufgegriffen wurden. Wird man sich eines Tages an die Skepsis erinnern, der ich selbst bei einigen Revisionisten begegnete?
Kurz vor E Leuchter war B. Armontrout in den Zeugenstand getreten und hatte Punkt für Punkt bestätigt, was ich den Geschworenen über die äußerst großen Schwierigkeiten einer Menschentötung durch Gas (nicht zu verwechseln mit einem Selbstmord oder einem Unfalltod durch Gas) gesagt hatte. Ein Spezialist für Luftaufnahmen, Ken Wilson, hatte seinerseits dargelegt, daß die »Gaskammern« von Auschwitz und Birkenau keine Abgaskamine hatten, die unerläßlich gewesen wären. Er machte auch klar, daß ich recht hatte, Serge Klarsfeld und Jean-Claude Pressac zu beschuldigen, im Auschwitz-Album (Seuil, Paris 1983, S. 42) die Zeichnung von Birkenau gefälscht zu haben. Um den Leser glauben zu machen, daß die Gruppen von Frauen und Kindern, von denen der Fotograf zwischen den Krematorien 11 und 111 einen Schnappschuß gemacht hatte, gar nicht weitergehen konnten und somit in den »Gaskammern« dieser Krematorien endeten, hatten diese Autoren ganz einfach einen Weg, der in Wirklichkeit zu der großen Zentralsauna führte (die sich hinter dem Krematoriums-Bereich befand), durchtrennt.
James Roth, Direktor eines Laboratoriums in Massachusetts, trat anschließend in den Zeugenstand, um über die 32 Proben zu berichten, deren Herkunft ihm unbekannt war: Alle in den »Gaskammern«, die zur Menschentötung gedient haben sollen, entnommenen Proben wiesen einen Cyanidgehalt auf, der entweder nicht aufspürbar oder äußerst gering war, während die Probe aus der Desinfektionskammer, die als Kontrollprobe entnommen wurde, eine schwindelerregende Cyanidmenge enthielt (die winzig kleine Cyanidmenge, die in den erstgenannten Proben gefunden wurde, erklärt sich wohl damit, daß die angeblichen zur Menschentötung verwendeten Gaskammern in Wirklichkeit Kühlräume zur Aufbewahrung von Leichen waren; solche Kühlräume könnten mit Zyklon B desinfiziert worden sein).
David Irving als Zeuge
Der britische Historiker David Irving genießt ein großes Prestige. Zündel dachte daran, ihn zu einer Zeugenaussage zu veranlassen. Aber da gab es eine Schwierigkeit: Irving war nur ein halber Revisionist. Die von ihm vertretene These, beispielsweise in Hitler’s War (Viking Press, New York 1977), ließ sich folgendermaßen zusammenfassen: Hitler hat niemals einen Befehl zur Judenvernichtung erteilt; mindestens bis Ende 1943 hatte man ihn über diese Judenvernichtung in Unwissenheit gehalten; nur Himmler und eine Gruppe von rund 70 Personen waren informiert; im Oktober 1944 gab Himmler, der sich nunmehr um die Gewogenheit der Alliierten bemühte, den Befehl, die Judenvernichtung einzustellen.
Ich war mit ihm im September 1983 beim Jahreskongreß des Institute for Historical Review in Los Angeles zusammengetroffen und hatte ihn dadurch in Verlegenheit gebracht, daß ich ihn fragte, welche Beweise er habe, um seine These zu untermauern. Dann veröffentlichte ich in dem Journal of Historical Review (Winter 1984, S. 289-305 und Frühjahr 1985, S. 8 und 122) einen Artikel mit der Überschrift: A Challenge to David Irving (Eine Herausforderung an David Irving). Darin versuchte ich, diesen brillianten Historiker davon zu überzeugen, daß er sich vernünftigerweise nicht mit einer halb-revisionistischen Position zufriedengeben könne, und als erstes forderte ich ihn heraus, uns diesen Himmler-Befehl zu zeigen, den es in Wirklichkeit niemals gab. Später hörte ich von verschiedener Seite, daß Irving dabei war, eine im Sinne des Revisionismus günstige Wandlung durchzumachen.
1988 gelangte E. Zündel zu der Überzeugung, der britische Historiker warte nur noch auf ein entscheidendes Ereignis, um den letzten Schritt in unsere Richtung zu tun. In Toronto angekommen, entdeckte Irving Schlag auf Schlag den Leuchter-Bericht und eine eindrucksvolle Anzahl von Dokumenten, die Zündel, seine Freunde und ich im Laufe der Jahre zusammengetragen hatten. Seine letzten Vorbehalte oder die letzten Mißverständnisse lösten sich im Verlauf einer Zusammenkunft auf. Er willigte ein, in den Zeugenstand zu treten. Alle diejenigen, die beiden Prozessen (dem von 1985 und dem von 1988) beigewohnt haben, sind sich darin einig, daß keine Zeugenaussage, mit Ausnahme der von Leuchter, eine derartige Sensation hervorgerufen hat. Über drei Tage lang legte Irving eine Art öffentliches Geständnis ab und kam auf alles zurück, was er jemals über die Judenvernichtung gesagt hatte. Er bekannte sich ohne Vorbehalt zum revisionistischen Standpunkt. Mit Mut und Ehrlichkeit legte er dar, wie ein Historiker dazu veranlaßt werden kann, seine Ansichten über die Geschichte des Zweiten Weltkriegs grundlegend zu ändern.
Zündels Sieg
E. Zündel hatte versprochen, daß sein Prozeß »der Prozeß des Nürnberger Prozesses« oder »das Stalingrad der Verfechter der Judenvernichtungsthese« sein würde. Der Verlauf dieser beiden langen Prozesse gab ihm recht, auch wenn das Geschworenengericht, das vom Richter »belehrt« und aufgefordert worden war, den Holocaust als feststehende Tatsache zu betrachten, »die kein vernünftiger Mensch in Zweifel ziehen könne«, ihn schuldig gesprochen hat. Zündel hat bereits gesiegt. Er braucht nur noch Kanada und die ganze Welt davon in Kenntnis zu setzen. Beim Prozeß 1988 war das Blackout der Medien fast vollständig. Die jüdischen Organisationen hatten einen Feldzug geführt, um diese Verschweigetaktik zu erreichen und hatten sogar gesagt, daß sie keine objektive Berichterstattung wünschten. Sie wollten überhaupt keine Berichterstattung. Seltsamerweise war das einzige Blatt, das den Prozeßverlauf relativ ehrlich wiedergab, die Wochenzeitung Canadian Jewish News.
Ernst Zündel und der Leuchter-Bericht sind in die Geschichte eingegangen, sie werden noch lange nicht daraus verschwinden.
31. August 1988
Quelle: Deutschland in Geschichte und Gegenwart 36(3) (1988), S. 5ff. und 36(4) (1988), S. 4-10. Übersetzung von Hans-Rudolf von der Heide. Die original Ausgabe kann man finden in Annales d’histoire révisionniste, mit dem Titel Le révisionnisme au Canada. Les procès Zündel, Nr. 5, Sommer-Herbst 1988, p. 31-49.