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Text des Dokuments NI-9912 über die Verwendung von Zyklon B

Dokument NI-9912: Es widerlegt ausnahmslos alle angeblichen “Zeugenaussagen” über den Einsatz von Zyklon B zur Tötung von Menschen.

Anmerkungen zu diesem Dokument

Das Dokument stammt aus dem Archiv der Nürnberger Prozesse. Es wurde von den Amerikanern zu einem späten Zeitpunkt registriert: am 21. August 1947 unter der Signatur NI (Nuremberg, Industrialists). Er stammt aus dem Archiv der Degesch. Es ist unter vier Rubriken aufgeführt, darunter die Rubrik “Greueltaten” (sic).

Das Original besteht aus vier großen Plakatseiten. Es handelt sich um ein Plakat, das in sehr großer Auflage verbreitet worden sein muss, hier zweifellos durch das Prager Hygieneinstitut mitten im Krieg. Aus dem Inhalt geht hervor, dass es sich um Richtlinien für den Einsatz von Zyklon (Blausäure oder Cyanwasserstoff) zur Vernichtung von Ungeziefer in Gebäuden handelte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden konnten (Wohnungen, Kasernen usw.). Dieses Dokument erinnert uns zu Recht an eine erfahrungsmäßige Wahrheit: Von allen tödlichen Waffen wird das Gas wahrscheinlich lange Zeit die am wenigsten handhabbare bleiben; wenn es tötet, dann so gut, dass es für den Mörder, der es wagt, es einzusetzen, tödlich sein kann. So leicht es ist, mit Blausäure zu töten, so schwer ist es, ohne schreckliche Selbstgefährdung den Nächsten zu töten.

Dieses Dokument beschreibt die Eigenschaften von Zyklon, seine Explosionsgefahr und seine Giftigkeit. Nur Personen mit einem Zertifikat, das nach einem speziellen Training ausgestellt wird, dürfen dieses Produkt verwenden. Das Programm für eine Vergasung und die anschließenden Vorbereitungen erfordern Messungen und Arbeiten, die mehrere Stunden, wenn nicht sogar Tage in Anspruch nehmen. Dann folgt die eigentliche Operation. Neben vielen anderen Details ist zu beachten, dass Zyklon nicht in Haufen oder im Vorbeigehen ausgeschüttet wird. Um seine Wirkung zu entfalten, muss es in einer dünnen Schicht auf Papierdeckchen verteilt werden, damit nichts in einer Ecke landet und alles zu gegebener Zeit wieder eingesammelt werden kann. Es dauert zwischen sechs und 32 Stunden, um das Ungeziefer zu töten (durchschnittlich 16 Stunden). Dann kommt der kritischste Moment: das Lüften. Im Text heißt es: “Das Lüften stellt die größte Gefahr sowohl für die Teilnehmer als auch für die Nichtteilnehmer dar. Sie muss daher mit besonderer Vorsicht und immer unter Verwendung der Gasmaske durchgeführt werden”. Die Belüftung muss “mindestens zwanzig Stunden” dauern. Wachposten müssen während dieser Zeit und auch danach in der Nähe des Gebäudes bleiben. Um sicherzustellen, dass kein Gas mehr vorhanden ist, betreten die Spezialisten, die immer noch ihre Masken tragen, die Räume mit einem Papierstreifen, der das Restgas anzeigt. Zwanzig Stunden zuvor hatte das einfache Öffnen von Türen und Fenstern sowie das leichte Entkorken (diese Anstrengung ist nichts im Vergleich zum Transport von Tausenden von Leichen!) eine gewisse Gefahr darstellten, da sie nach jedem belüfteten Stockwerk ins Freie gehen und dort ihre Maske abnehmen mussten, um mindestens zehn Minuten lang frische Luft zu atmen. Ich überlasse es dem Leser, aus jeder Zeile dieses Dokuments herauszulesen, wie absurd die Berichte unserer falschen Zeugen im Vergleich dazu sind.

 

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Dokument NI-9912
Richtlinien für die Anwendung von Blausäure (Zyklon)
zur Ungeziefervertilgung (Entwesung)

 

I. Eigenschaften der Blausäure:

Blausäure ist ein Gas, das sich durch Verdunsten entwickelt.

Siedepunkt: 26°C. Flüssigkeit: wasserhell, farblos. Gefrierpunkt: -15°C. Geruch: eigenartig, widerlich süßlich. Spez. Gewicht: 0,69. Außerordentlich großes Dampfdichte: 0,97 (Luft = 1,0). Durchdringungsvermögen. Flüssigkeit ist leicht verdampfbar. Blausäure ist im Wasser löslich.

Explosionsgefahr:

75 g Blausäure auf 1 cbm Luft. (Normale Anwendung ca. 8 – 10 g pro cbm., daher nicht explosiv). Blausäure darf nicht mit offenem Feuer, glühenden Drähten usw. zusammengebracht werden. Sie verbrennt dann langsam und verliert vollkommen ihre Wirkung. (Es entsteht Kohlensäure, Wasser und Stickstoff.)

Giftigkeit für Warmblüter:

Blausäure hat fast keine Warnwirkung, daher ist sie hochgiftig und hochgefährlich . Blausäure gehört zu den stärksten Giften. 1 mg pro kg – Körpergewicht genügt, um einen Menschen zu töten. Kinder und Frauen sind im allgemeinen empfindlicher als Männer. Ganz geringe Mengen von Blausäure schaden dem Menschen nicht, auch bei stetiger Atmung. Vögel und Fische sind besonders empfindlich gegen Blausäure.

Giftigkeit für Insekten:

Die Wirkung der Blausäure auf Insekten hängt nicht so sehr von der Temperatur ab, wie die Wirkung anderer Gase: d.h. sie wirkt auch bei kalten Temperaturen (auch noch bei -5°C). Bei vielen Tieren, besonders bei Wanzen und Läusen, sind die Eier empfindlicher als die Imagines.

Giftigkeit gegen Pflanzen:

Der Grad der Giftwirkung hängt ab von dem Vegetationszustand der Pflanzen. Hartlaubige Pflanzen sind weniger empfindlich als weichlaubige. Schimmelpilze und Hausschwamm werden durch Blausäure nicht abgetötet.

Bakterien werden durch Blausäure nicht vernichtet.

II. Anwendungsform der Blausäure:

Zyklon ist die Aufsaugung eines Gemisches von Blausäure und Reizstoff in einem Trägerstoff. Als Trägerstoff verwendet man entweder Holzfaserscheiben, eine rotbraune körnige Masse (Diagrieß) oder kleine blaue Würfel (Erco).

Der Reizstoff hat außer seinem Zweck als Warnstoff noch den Vorteil, daß er die Atmung der Insekten anregt. Entwicklung der Blausäure und des Reizstoffes durch einfache Verdunstung. Haltbarkeit des Zyklons 3 Monate. Schadhafte Dosen zuerst verbrauchen. Inhalt einer Dose muß stets ganz verbraucht werden. Flüssige Blausäure greift Polituren, Lacke, Farben usw. an. Gasförmige Blausäure ist unschädlich. Durch den Reizstoffzusatz bleibt die Giftigkeit der Blausäure unverändert; die Gefährlichkeit ist aber wesentlich geringer geworden.

Zyklon kann durch Verbrennen unschädlich gemacht werden.

III. Vergiftungsmöglichkeiten:

1. Leichte Vergiftungen:

Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Erbrechen, Unwohlsein usw. Alle diese Anzeichen gehen vorüber, wenn man sofort in die frische Luft geht. Alkohol setzt die Widerstandsfähigkeit bei Blausäuredurchgasungen herab. Daher vor der Vergasung keinen Alkohol trinken.

Man gibt: 1 Tablette Cardiazol oder Veriazol, um Herzstörungen vorzubeugen, gegebenenfalls nach 2 bis 3 Stunden nochmals.

2. Schwere Vergiftungen:

Der Betroffene fällt plötzlich zusammen und ist bewußtlos. Erste Hilfe: Frische Luft, Gasmaske ab, Kleidung lockern, künstliche Atmung, Lobelin i.m. 0,01 g. Kampfer-Injektionen sind verboten.

3. Vergiftungen durch die Haut:

Anzeichen wie unter 1. Desgleichen auch Behandlung.

4. Magenvergiftungen:

sind zu behandeln mit:

Lobelin 0,01 g i.m. – Eisenvitriol – gebrannte Magnesia.

IV. Gasschutz:

Bei Durchgasungen mit Zyklon nur Spezialfilter, z. B. Filtereinsatz »J« (blaubraun) der Auergesellschaft, Berlin, oder der Drägerwerke, Lübeck, verwenden.

Tritt Gas durch die Maske, unverzüglich das Gebäude verlassen und Filter wechseln, nachdem auch die Maske und der Maskensitz auf Dichtigkeit geprüft sind. Der Filtereinsatz ist erschöpft, wenn Gas durch die Maske tritt. Mit Filter »J« erst ca. 2 Minuten im Freien bewegen, damit eine gewisse Feuchtigkeit durch die Ausatemluft im Filtereinsatz erreicht wird. – Filter darf keinesfalls im gaserfüllten Raum gewechselt werden.

V. Personal:

Für jede Entwesung wird ein Entwesungstrupp eingesetzt, bestehend aus mindestens 2 Mann. – Verantwortlich für die Durchgasung ist der Durchgasungsleiter. Ihm obliegt besonders die Besichtigung, Lüftung, Freigabe und die Sicherheitsmaßnahmen. Für den Fall seines Ausscheidens bestimmt der Durchgasungsleiter einen Stellvertreter. Den Anordnungen des Durchgasungsleiters ist unverzüglich nachzukommen.

Unausgebildete Personen oder ausgebildete, die noch keine Bescheinigung besitzen, dürfen nicht zu Gasarbeiten herangezogen werden. Sie dürfen auch nicht in gaserfüllte Räume hinein genommen werden. Der Durchgasungsleiter muß stets wissen, wo seine Leute zu erreichen sind. Sämtliche Leute müssen sich jederzeit darüber ausweisen können, daß sie die behördliche Genehmigung besitzen, Blausäure zur Schädlingsbekämpfung zu verwenden.

Die vorliegenden Richtlinien sind in allen Fällen genau zu beachten.

VI. Ausrüstung:

Jeder muß stets bei sich führen:

1. Seine eigene Gasmaske.

2. Mindestens 2 Spezial-Einsätze gegen Zyklon Blausäure.

3. Das Merkblatt »Erste Hilfe bei Blausäurevergifteten«.

4. Arbeitsvorschrift.

5. Zulassungsbescheinigung.

Jeder Entwesungstrupp hat stets bei sich zu führen:

1. Mindestens 3 Spezial-Einsätze als weiteren Vorrat.

2. 1 Gasrestnachweisgerät.

3. 1 Vorrichtung, um Lobelin einzuspritzen.

4. Lobelin 0,01 g Ampullen.

5. (Cardiazol), Veriazol Tabletten.

6. 1 Hebelöffner oder Spitzhammer zum Öffnen der Zyklondosen.

7. Warnungsschilder der vorgeschriebenen Art.

8. Abdichtungsmittel.

9. Papierbogen zur Unterlage.

10. Elektr. Taschenlampe.

Alle Geräte sind stets sauber und in Ordnung zu halten. Beschädigungen von Geräten sind sofort auszubessern.

VII. Planung einer Durchgasung:

1. Ist die Durchgasung überhaupt durchführbar?

a. Bauart und Lage des Gebäudes. b. Beschaffenheit des Daches. c. Beschaffenheit der Fenster. d. Vorhandensein von Heizkanälen, Luftschächten, Mauerdurchbrüchen usw.

2. Feststellung der Art der zu vertilgenden Schädlinge.

3. Raumberechnung. (Nicht auf Pläne verlassen, sondern selbst ausmessen. Nur Außenmaße nehmen. Mauerwerk mitberechnen.)

4. Vorbereitung der Belegschaft. (Entfernen von Nutztieren, Pflanzen, Nahrungsmitteln, unentwikkelte fotografische Platten, Genußmittel, Gasmaskenfilter).

5. Feststellung besonders schwieriger Abdichtungen. (Luftschächte, Kanäle, Holzverschalungen für große Öffnungen, Dächer).

6. Feststellung der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen. (Bewachung, Arbeitskommandos zum Verkleben.)

7. Festsetzung des Durchgasungstages und der Räumungsfrist.

8. Gegebenen Falles Sicherheitsmaßnahmen für die Nachbarschaft rechtzeitig veranlassen.

9. Anmeldung bei der Behörde.

VIII. Vorbereitung einer Durchgasung:

1. Abdichtung.

2. Öffnen sämtlicher Türen, Schränke, Schubladen usw.

3. Betten auseinanderlegen.

4. Entfernung offener Flüssigkeit (Kaffeereste, Waschwasser usw.).

5. Entfernung von Lebensmitteln.

6. Entfernung von Pflanzen und Nutztieren (Aquarien usw.).

7. Entfernung unentwickelter fotogr. Platten und Filme.

8. Entfernen von Verbandspflaster, Arzneimitteln offen und in Tüten (besonders Kohle).

9. Entfernung von Gasmaskenfiltern.

10. Vorbereitung der Erfolgsprüfung.

11. Räumung von der Belegschaft.

12. Schlüsselübernahme. (Sämtliche Türenschlüssel.)

IX. Gasstärke und Einwirkungszeit

hängen ab

von der Art der Schädlinge,

der Temperatur,

dem Füllungsgrad der Räume und

der Dichtigkeit des Gebäudes.

Bei Innentemperaturen von über + 5°C nimmt man in der Regel 8 g/cbm Blausäure.

Einwirkungszeit: 16 Stunden, wenn nicht besondere Verhältnisse, z. B. geschlossene Bauweise, eine Verkürzung erfordern. Bei warmem Wetter darf man bis auf 6 Stunden heruntergehen. Bei Temperaturen von unter + 5°C ist die Einwirkungszeit auf mindestens 32 Stunden zu verlängern.

Die angegebene Stärke und E-Zeit ist anzuwenden bei: Wanzen, Läusen, Flöhen usw. mit Eiern, Larven und Puppen.

Bei Kleidermotten über plus 10°C, 16 g/cbm und 21 Stunden Einw.-Zeit.

Mehlmotten wie Wanzen.

X. Durchgasung eines Gebäudes:

1. Prüfung, ob das Gebäude von allen Menschen verlassen ist.

2. Auspacken der Zyklonkisten. Für jedes Stockwerk die entsprechende Menge bereitstellen.

3. Verteilung der Dosen. Ein Mann begibt sich in das Gebäude, empfängt dort die vom Arbeitskommando heraufgebrachten Dosen und verteilt sie. (Läßt sie neben die Unterlagebogen stellen.)

4. Entlassung des Arbeitskommandos.

5. Aufstellung der Wache und Belehrung dieser durch den Durchgasungsleiter.

6. Überprüfung der völligen Abdichtung und Räumung.

7. Anlegung des Gasschutzes.

8. Öffnen der Dosen und Ausschütten des Doseninhaltes. Der Inhalt ist dünn auszustreuen, damit das Zyklon schnell verdunstet und möglichst schnell die notwendige Gasstärke erreicht wird. Die Beschickung beginnt im obersten Stockwerk, der Keller wird vor dem Erdgeschoß beschickt, falls ersteres keinen Ausgang hat. Bereits beschickte Räume sollen nach Möglichkeit nicht noch einmal betreten werden. Bei der Beschickung ist ruhig und langsam zu arbeiten. Besonders ist die Treppe langsam zu begehen. Die Beschickung darf nur im Notfalle unterbrochen werden.

9. Die Ausgangstüre wird verschlossen, abgedichtet (Schlüsselloch nicht vergessen) und der Schlüssel dem Durchgasungsleiter übergeben.

10. Auf die Tür wird eine Warnungstafel aufgeklebt mit der Aufschrift: »Vorsicht, giftige Gase, Lebensgefahr. Eintritt verboten.« Die Warnungstafel muß – falls erforderlich – mehrsprachig sein. Jedenfalls muß sie mindestens 1 deutlich sichtbaren Totenkopf tragen.

11. Gasschutz, Einrichtungen zur Wiederbelebung und Gasrestnachweis sind bereit zu halten. Jedermann des Durchgasungspersonals muß wissen, wo sich die Gegenstände befinden.

12. Mindestens 1 Mann des Durchgasungspersonals bleibt stets in erreichbarer Nähe des unter Gas stehenden Gebäudes. Sein Aufenthaltsort ist der Wache bekannt zu geben.

XI. Lüftung:

Die Lüftung bietet die größte Gefahr für Beteiligte und Unbeteiligte. Sie ist deshalb besonders vorsichtig und stets mit aufgesetzter Gasmaske auszuführen. Grundsätzlich soll derart gelüftet werden, daß gasfreie Luft stets in kürzester Zeit erreichbar ist, daß das Gas nach einer Seite abzieht, auf der die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen ist. Bei schwieriger Lüftung bleibt 1 ausgebildeter Mann vor dem Gebäude, um den Abzug des Gases zu beobachten.

1. Dafür sorgen, daß sich in der Umgebung des Gebäudes keine fremden Leute aufhalten.

2. Die Wachposten so aufstellen, daß sie durch das abziehende Gas nicht belästigt werden, trotzdem aber die Zugänge zu dem Gebäude beobachten können.

3. Gasmasken anlegen.

4. Gebäude betreten, Türe schließen, nicht verschließen.

5. Zuerst die Fenster auf der dem Wind abgekehrten Seite des Gebäudes öffnen. Stockwerkweise lüften. Im Erdgeschoß beginnen und nach jedem Stockwerk eine Erholungspause von mindestens 10 Minuten einlegen.

6. In den einzelnen Räumen des Gebäudes müssen die Türen zum Gang, Verbindungstüren zwischen den Zimmern und die Fenster geöffnet werden. Bieten einige Fenster Schwierigkeiten, so dürfen sie erst geöffnet werden, wenn die Hauptmenge des Gases abgezogen ist.

7. Verschläge und andere nicht leicht wieder bestellbare Abdichtungen dürfen erst entfernt werden, wenn die Hauptmenge des Gases abgezogen ist.

8. Bei Frost und Frostgefahr ist darauf zu achten, daß Heizung und Wasserleitung nicht einfrieren.

9. Zimmer mit wertvollem Inhalt wie Kleiderkammern usw. dürfen wieder verschlossen werden, sobald die Fenster geöffnet sind.

10. Geöffnete Fenster und Türen sind gegen Zuschlagen zu sichern.

11. Abdichtungen der Schornsteine werden nach der vorläufigen Freigabe entfernt.

12. Die Lüftung muß mindestens 20 Std. dauern.

13. Die Wache bleibt während der ganzen Lüftungszeit bei dem Gebäude.

XII. Vorläufige Freigabe:

Ein durchgaster Raum darf vorläufig freigegeben werden, sobald bei offenem Fenster und Tür der Papierstreifen des Gasrestnachweises schwächer blau als das mittlere Farbmuster ist. In vorläufig freigegebenen Räumen dürfen nur Arbeiten zur Lüftung und Aufräumung ausgeführt werden. Keinesfalls darf in ihnen ausgeruht oder geschlafen werden. Fenster und Türen müssen ständig geöffnet bleiben.

XIII. Aufräumungsarbeiten nach der vorläufigen Freigabe:

1. Entfernung der Zyklonrückstände aus den durchgasten Räumen. Sie sind im allgemeinen wie Dosen und Kisten an die Fabrik zurückzusenden. Vor der Rücksendung aus den durchgasten Räumen muß auf den Kisten die Aufschrift »Gift« entfernt werden. Feuchte, nasse oder veschmutzte Rückstände, sowie beschädigte Dosen, dürfen keinesfalls zurückgesandt werden. Sie können auf den Kehricht oder Schlackenhaufen geworfen werden, dürfen jedoch niemals in Wasserläufe entleert werden.

2. Matratzen, Strohsäcke, Kissen, Polstermöbel oder ähnliche Gegenstände sind unter Aufsicht des Durchgasungsleiters oder seines Beauftragten mindestens eine Stunde lang im Freien (bei Regenwetter mindestens 2 Std. auf dem Flur) zu schütteln oder zu klopfen.

3. Wenn es möglich ist, soll die Füllung der Strohsäcke erneuert werden. Die alte Füllung darf aber nicht verbrannt, sondern kann nach weiterer Lüftung wieder verwendet werden.

4. Falls die Schornsteine oben abgedeckt worden sind, müssen die Abdichtungen sorgfältig entfernt werden, andernfalls Gefahr besteht, daß das Feuer in Öfen und Herden keinen genügenden Zug hat und Kohlenoxydvergiftungen hervorgerufen werden.

5. Nach der endgültigen Freigabe ist ein Durchgasungsbericht nach vorgeschriebenem Muster in doppelter Ausfertigung auszufüllen. Aus ihm müssen insbesondere zu ersehen sein:

a. durchgaster Rauminhalt, b. Menge des verbrauchten Zyklons, c. Name des Durchgasungsleiters, d. Namen des übrigen Personalstandes, e. Gaseinwirkungszeit, f. Zeitpunkt der Freigabe der entwesten Räume.

XIV. Endgültige Freigabe:

1. Keinesfalls vor Ablauf von 21 Stunden nach Beginn der Lüftung.

2. Alle zum Ausklopfen herausgebrachten Gegenstände sind in den Raum zurückzubringen.

3. Fenster und Türen werden für eine Stunde geschlossen.

4. In heizbaren Räumen muß eine Temperatur von mindestens 15° Grad hergestellt werden.

5. Gasrestnachweis. Der Papierstreifen darf auch zwischen übereinander gelegten Decken, Matratzen und in schwer zugänglichen und schwer lüftbaren Räumen nicht stärker blau sein als das hellste Farbmuster. Ist dies nicht der Fall, so muß die Lüftung fortgesetzt werden und der Gasrestnachweis nach einigen Stunden wiederholt werden.

6. In Gebäuden, die möglichst bald wieder zum Schlafen benutzt werden sollen, ist der Gasrestnachweis in jedem einzelnen Raum vorzunehmen. Keinesfalls darf in einem durchgasten Raum in der auf die Durchgasung folgenden Nacht geschlafen werden. Stets müssen die Fenster in der ersten Nacht, in der der Raum wieder benutzt wird, geöffnet bleiben.

7. Der Durchgasungsleiter oder sein Stellvertreter darf das Gebäude nicht eher verlassen, als bis auch der letzte Raum endgültig freigegeben ist.

 

Herausgegeben von der Gesundheitsanstalt des Protektorats Böhmen und Mähren in Prag