Eichmann-Prozeß

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Die Zeugen der Gaskammern von Auschwitz

ZUSAMMENFASSUNG: Eine Zeugenaussage muß immer überprüft werden. In einer Strafsache gibt es zwei wesentliche Mittel, eine Zeugenaussage zu überprüfen: die Gegenüberstellung der Zeugenaussage mit dem Tatbestand (insbesondere mit der Expertise z.B. der Mordwaffe) und das gründliche Kreuzverhör des Zeugen über das, was er gesehen haben will. In den Prozessen, in denen es um die Mord-Gaskammern…